Mehr Elan bei Reformen!
„Die wirtschaftliche Lage ist zu schwierig und komplex, als dass sich die Politik mit Klein-Klein befassen könnte. Sie muss den Mut zu Reformen aufbringen, die Impulse setzen und der Wirtschaft einen Wachstumsschub geben. Die Unternehmen sind bereit, mehr zu Wachstum, Strukturwandel und gesellschaftlicher Stabilität beizutragen, wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen vereinfacht und attraktiver gestaltet werden – ohne neue Regulierung durch die Hintertür. Mit der angekündigten Einkommensteuertarifreform, dem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer und der überfälligen Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer haben Bundesregierung und Koalition die Chance, die Stimmung zu drehen. Nicht gut meinen, sondern gut machen, muss die Devise lauten“, erklärte Thorsten Klindworth, Vorsitzender des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen sowie BGA-Vizepräsident, zur virtuellen Sitzung des Ausschusses am 11. Mai 2026.
Auftakt der Sitzung war ein Austausch zu aktuellen steuerpolitischen Themen. Klindworth verwies auf das schwierige geopolitische Umfeld mit Nahost-Konflikt, Ukraine-Krieg, US-Zollpolitik, wachsendem Wettbewerbsdruck und den Herausforderungen der Transformation, die das deutsche Geschäftsmodell grundlegend erschütterten. Deutschland habe zudem seine strukturellen Hausaufgaben bislang nicht ausreichend gemacht. Vor diesem Hintergrund plädierte er für mutige Steuersenkungen statt Umverteilung. Gleichzeitig müssten Subventionen abgebaut, staatliche Ausgaben überprüft sowie Effizienzpotenziale durch Digitalisierung und weniger Bürokratie gehoben werden.
Im Anschluss berichtete Ines Körner, Leiterin des Referats Steuerpolitik im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, über aktuelle steuerpolitische Vorhaben. Sie ging unter anderem auf das neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes, die geplante Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027, strukturelle Reformen im Unternehmenssteuerrecht für Personenunternehmen sowie das erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen ein.
Die Teilnehmer vertieften anschließend die erbschaftsteuerlichen Regelungen zum Betriebsübergang gemeinsam mit Markus Schmitz, Partner und Steuerberater bei Deloitte in München. Er erläuterte die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen, insbesondere die Regel- und Optionsverschonung von 85 beziehungsweise 100 Prozent sowie die Verschonungsbedarfsprüfung ab einem Unternehmensvermögen von 26 Millionen Euro. Mit Blick auf die politische Debatte über kleinere Anpassungen oder umfassende Reformen betonte Schmitz, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts derzeit schwer einzuschätzen sei. Möglich sei, dass das Gericht an seiner Linie aus dem Jahr 2014 festhalte und eine steuerliche Verschonung weiterhin als gerechtfertigt ansehe, sofern bestimmte Voraussetzungen wie Haltefristen und Lohnsummen erfüllt würden.
In der Diskussion wurde zudem eine pauschale Besteuerung als Reformalternative angesprochen. Positiv bewertet wurden dabei mögliche Vorteile hinsichtlich Verlässlichkeit und Rechtssicherheit. Gleichzeitig wurden jedoch Bedenken geäußert, dass Unternehmen – insbesondere bei hohen Steuersätzen – schlechter gestellt werden könnten. Klindworth fasste die Diskussion dahingehend zusammen, dass zunächst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abgewartet werden solle. Es sei keineswegs ausgemacht, dass grundlegende Reformen erforderlich seien; möglicherweise könnten auch gezielte Anpassungen im bestehenden System ausreichen.
Henning Raddatz, Teamleiter Steuer- und Finanzpolitik der Handelskammer Hamburg, erläuterte anschließend die Bedeutung der Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer mit der Umsatzsteuerzahllast zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Durch eine stärkere Abwicklung von Einfuhren über deutsche Häfen könnten Wertschöpfungsketten enger an Deutschland gebunden werden. Zudem führe der Wegfall von Zahlungsflüssen zu Vereinfachungen für Unternehmen und könne gleichzeitig zur Betrugsprävention beitragen. Klindworth unterstrich, dass sich der BGA seit Langem für die Einführung der Direktverrechnung einsetze und gemeinsam mit der Handelskammer Hamburg sowie weiteren Wirtschaftsorganisationen an diesem Ziel arbeite.
Zum Abschluss befasste sich der Ausschuss erneut mit der Einführung der E-Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 ist die elektronische Rechnungsstellung für B2B-Umsätze in Deutschland mit Übergangsregelungen verpflichtend. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Pflicht für alle Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro. Noch ausstehend ist die Umsetzung für grenzüberschreitende B2B-Umsätze in der EU sowie die Einführung eines EU-Meldesystems für Rechnungsdaten zum 1. Juli 2030.
Stephan Hüttmann, Fachvorstand Financials der deutschsprachigen SAP-Anwendergruppe (DSAG e. V.), stellte die technischen Anforderungen und Rahmenbedingungen der E-Rechnung in Deutschland vor. Er ging insbesondere auf die Format- und Übertragungswegfreiheit sowie deren technische Folgen ein. Während Deutschland auf Marktflexibilität und Technologieoffenheit setze, liege der Fokus vieler EU-Mitgliedstaaten stärker auf Effizienz und Standardisierung. Dies könne dazu führen, dass erhoffte Vereinfachungen ausbleiben und Unternehmen mit zusätzlichem Aufwand belastet würden.
Klindworth zog abschließend das Fazit, dass die Einführung der elektronischen Rechnung den Groß- und Außenhandel und damit auch den BGA weiterhin intensiv beschäftigen werde. Der BGA könne die Unternehmen dabei mit weiteren Informationsveranstaltungen zur E-Rechnung unterstützen.


Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de

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