Lobbyregister – erweiterte Eintragungspflichten in 2024
Anfang März 2024 wird eine Neufassung des Lobbyregistergesetzes in Kraft treten. Für Interessenvertreter, die sich im Lobbyregister eintragen müssen, bedeutet dies eine erhebliche Erweiterung der Informationen, die bisher schon anzugeben waren. Dabei gelten Übergangsfristen: Interessenvertreter, die schon vor dem 1. März 2024 im Lobbyregister eingetragen waren, profitieren von einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 einschließlich, um den Eintrag anzupassen. Für alle anderen gilt: Eintragungen, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden, gelten noch als unverzüglich und damit als rechtzeitig im Sinne des Gesetzes.
Inhaltlich gibt es bei den Eintragungspflichten sowohl Verschärfungen als auch Erweiterungen. Hier die wichtigsten Beispiele:
- Finanzielle Angaben können künftig nicht mehr verweigert werden.
- Es müssen detailliertere Angaben zu den Mitgliedsbeiträgen gemacht werden, nämlich die Angabe der Gesamtsumme in Stufen von 10.000 Euro und die namentliche Angabe derjenigen Mitglieder, deren Mitgliedsbeitrag jeweils 10 Prozent des gesamten Beitragsvolumen übersteigt und mehr als 10.000 Euro beträgt (aber ohne Nennung des jeweiligen Beitrags).
- Die üblichen Tätigkeiten im Bereich der Interessenvertretung müssen konkret beschrieben werden.
- Konkrete Regelungsvorhaben, die angestrebt werden oder verhindert werden sollen, müssen angegeben werden.
- Stellungnahmen mit Argumenten von grundlegender Bedeutung zu den angegebenen Regelungsvorhaben müssen im Lobbyregister hochgeladen werden, wenn sie nicht schon im Rahmen förmlicher Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden (z.B. auf Homepages der Bundesministerien).
- Sogenannter Drehtüreffekt: Für die im Registereintrag aufgeführten vertretungsberechtigten Personen und unmittelbar mit Ausübung von Interessenvertretung betraute Personen muss angegeben werden, wenn diese in den letzten fünf Jahren ein Mandat, ein Amt oder eine Funktion in Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung ausgeübt haben oder noch ausüben.
Obwohl das Lobbyregistergesetz in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung noch nicht veröffentlicht wurde, hat die Bundestagsverwaltung als registerführende Stelle bereits eine To-Do-Liste veröffentlicht, wie bestehende Registereinträge an die neuen Voraussetzungen angepasst werden können. Auch das umfangreiche Handbuch zum Lobbyregister soll zum März neu aufgelegt werden. (To-Do-Liste für juristische Personen und Einrichtungen, To-Do-Liste für Interessenvertreter, die als natürliche Personen registriert sind)
Schließlich werden aktuell Webinare durch die Bundestagsverwaltung angeboten, die die bevorstehenden Änderungen erläutern. Diese werden aktuell den bereits eingetragenen Administratoren von Interessenvertretern angeboten. Eine Anmeldung erfolgt direkt bei der registerführenden Stelle.


Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 583
stephanie.schmidt@bga.de

Abschottung ist keine Lösung
Protektionismus ist ein Reflex – aber keine Strategie.
mehr
3. Lieferkettentag 2025
Serap Güler und Tilman Kuban diskutieren mit Wirtschaft über Lieferketten.
mehr
Die neue Digitalisierungs- und Innovationsförderung der KfW
Gemeinsames Webinar der KfW und des BGA
mehr
Mitgliederversammlung der Forschungsvereinigung Großhandel am 22. September
Thomas Reichmann neu im Vorstand
mehr
WAA diskutiert Selbstversorgung und Versorgungssicherheit
259. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen (WAA) beim BMLEH
mehr
CBAM: Omnibuspaket verabschiedet
Weiteres BGA-Webinar im Angebot
mehr
Bürokratieabbau beim LkSG eingeleitet
Gesetzentwurf zur Novellierung beschlossen
mehr
Großhandel: Schlechte Stimmung – schwache Umsatzentwicklung
Die Stimmung im Großhandel hat ein tiefes Tal durchschritten und zeigt erste Signale einer leichten Aufhellung.
mehr
Nur erhalten oder in die Zukunft investieren?
LOAD – Logistik, Optimierung, Automatisierung, Digitalisierung
mehr
BGA-Mitgliederversammlung mit Gitta Connemann
ForveG verleiht erstmals Preis für exzellente Nachwuchsforschung.
mehr
Befreiung aus dem Würgegriff der Regulierung
Unternehmen benötigen Entlastungen.
mehr
LOAD 2025 - Bilder
Unter dem Motto "Moderne Infrastruktur: Nur erhalten oder in die Zukunft investieren?" genossen die vielen Gäste die vielseitige Veranstaltung.
mehr
Mittelstand fordert mutige Vision für die Verkehrsinfrastruktur
Erste LOAD-Konferenz hat in Berlin stattgefunden
mehr
Endlich ein Schritt in die richtige Richtung
Die EUDR soll erneut ausgesetzt werden
mehr
Starkes Signal zu mehr Unabhängigkeit
EU und Indonesien unterzeichnen Handelsabkommen
mehr
EU-Entwaldungsverordnung startet bald
BGA-Webinar zur EUDR
mehr
BGA-Talk: Digitaler Euro
Mehr technologische Souveränität in Europa.
mehr
Wirtschaft im freien Taumeln
Der Rückgang des Bruttoinlandsprodukts (BIP) im zweiten Quartal 2025 fiel stärker aus als zunächst erwartet.
mehr
Betriebliche Altersversorgung wird ausgebaut
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 den Entwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz beschlossen.
mehr
Bauverbände fordern zinsverbilligte EH55-Förderung
Gemeinsames Positionspapier vorgestellt
mehr