Lobbyregister – erweiterte Eintragungspflichten in 2024
Anfang März 2024 wird eine Neufassung des Lobbyregistergesetzes in Kraft treten. Für Interessenvertreter, die sich im Lobbyregister eintragen müssen, bedeutet dies eine erhebliche Erweiterung der Informationen, die bisher schon anzugeben waren. Dabei gelten Übergangsfristen: Interessenvertreter, die schon vor dem 1. März 2024 im Lobbyregister eingetragen waren, profitieren von einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024 einschließlich, um den Eintrag anzupassen. Für alle anderen gilt: Eintragungen, die innerhalb von zwei Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes vorgenommen werden, gelten noch als unverzüglich und damit als rechtzeitig im Sinne des Gesetzes.
Inhaltlich gibt es bei den Eintragungspflichten sowohl Verschärfungen als auch Erweiterungen. Hier die wichtigsten Beispiele:
- Finanzielle Angaben können künftig nicht mehr verweigert werden.
- Es müssen detailliertere Angaben zu den Mitgliedsbeiträgen gemacht werden, nämlich die Angabe der Gesamtsumme in Stufen von 10.000 Euro und die namentliche Angabe derjenigen Mitglieder, deren Mitgliedsbeitrag jeweils 10 Prozent des gesamten Beitragsvolumen übersteigt und mehr als 10.000 Euro beträgt (aber ohne Nennung des jeweiligen Beitrags).
- Die üblichen Tätigkeiten im Bereich der Interessenvertretung müssen konkret beschrieben werden.
- Konkrete Regelungsvorhaben, die angestrebt werden oder verhindert werden sollen, müssen angegeben werden.
- Stellungnahmen mit Argumenten von grundlegender Bedeutung zu den angegebenen Regelungsvorhaben müssen im Lobbyregister hochgeladen werden, wenn sie nicht schon im Rahmen förmlicher Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden (z.B. auf Homepages der Bundesministerien).
- Sogenannter Drehtüreffekt: Für die im Registereintrag aufgeführten vertretungsberechtigten Personen und unmittelbar mit Ausübung von Interessenvertretung betraute Personen muss angegeben werden, wenn diese in den letzten fünf Jahren ein Mandat, ein Amt oder eine Funktion in Bundestag, Bundesregierung oder Bundesverwaltung ausgeübt haben oder noch ausüben.
Obwohl das Lobbyregistergesetz in der vom Bundestag verabschiedeten Fassung noch nicht veröffentlicht wurde, hat die Bundestagsverwaltung als registerführende Stelle bereits eine To-Do-Liste veröffentlicht, wie bestehende Registereinträge an die neuen Voraussetzungen angepasst werden können. Auch das umfangreiche Handbuch zum Lobbyregister soll zum März neu aufgelegt werden. (To-Do-Liste für juristische Personen und Einrichtungen, To-Do-Liste für Interessenvertreter, die als natürliche Personen registriert sind)
Schließlich werden aktuell Webinare durch die Bundestagsverwaltung angeboten, die die bevorstehenden Änderungen erläutern. Diese werden aktuell den bereits eingetragenen Administratoren von Interessenvertretern angeboten. Eine Anmeldung erfolgt direkt bei der registerführenden Stelle.


Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 583
stephanie.schmidt@bga.de

Fortschritt bei der Rente, Beitragssenkung bleibt aus
Fortschritt bei der Rentenkommission trotz ausbleibender Beitragssenkung.
mehr
Strukturreformen als Schlüssel für Wohlstand und Sicherheit
Studie des Gemeinschaftsausschusses der gewerblichen Wirtschaft.
mehr
Arbeitskräftezuwanderung im Fahrermarkt
Interministerieller Austausch zwischen Politik und Wirtschaft.
mehr
DGB legt Steuerkonzept für die Steinzeit vor
Der Versuch eines gerechten Steuersystems scheitert.
mehr
BGA fordert rechtssichere Übergangsregelung bei der Greenwashing-Richtlinie
BGA fordert eine praxistaugliche Umsetzung der europäischen Empowering Consumers Directive (EmpCo-Richtlinie).
mehr
EU baut Handelsbeziehungen zu Südkorea und Afrika aus
Die EU setzt verstärkt auf den Ausbau strategischer Partnerschaften.
mehr
EU erwägt stärkere handelspolitische Schutzmaßnahmen gegenüber China
Abhängigkeit soll hiermit reduziert werden
mehr
WAA diskutiert über Wirtschaftsdiplomatie
BMLEH stellt Ernährungs- und Landwirtschafts-Referenten-Konzept des Ministeriums vor.
mehr
Fortschritte beim EU-US-Handelsabkommen
Aber neue Zolldrohungen sorgen für Unruhe.
mehr
Verbändeallianz ruft EP zur Zustimmung zum NGT-Kompromiss auf
Die Abgeordneten werden aufgefordert, dem Kompromiss ohne Änderungen zuzustimmen.
mehr
Die Sozialpartner müssen Verantwortung übernehmen
Die wirtschaftliche Lage des Landes ist zu ernst, um weiter ideologische Grabenkämpfe zu führen.
mehr
Zuviel Bürokratie beim IAA
Brief an BMWE zum Industrial Accelerator Act
mehr
EUDR: Diskussionen zum Vereinfachungspaket und aktueller Stand des EU-Informationssystems
Vertreter aus der EU als auch aus Drittstaaten kritisieren insbesondere das Benchmarking-System der EUDR
mehr
Deutsch-Amerikanischer Wirtschaftstag 2026 am 9. Juni in Mainz
Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Deutschland und den USA fördern
mehr
Ausstellung elektronischer Rechnungen
Wirtschaft fordert mehr Rechtssicherheit
mehr
BGA-Lieferantentrainings gehen in die nächste Runde
Trainings in Südafrika, Ecuador und Argentinien
mehr
Sozialabgaben geraten außer Kontrolle
BGA zum Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsweisen
mehr
Gemeinschaftsausschuss legt Studie zur Stärkung der Wachstumsgrundlagen vor
Der Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Wirtschaft, dem der BGA angehört, eine Studie „Wachstumsgrundlagen erneuern, Sicherheit nachhaltig stärken“ in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen und bald vorgestellt werden.
mehr
Wilhelm Schuster neuer baupolitischer Sprecher des BGA
Die jüngste Sitzung der Gesprächsrunde des baunahen Großhandels am 28. April 2026 stand im Zeichen personeller Änderungen und der aktuellen wirtschaftlichen Lage im baunahen Großhandel.
mehr
Angebot der Arbeitgeber in der Großhandels-Tarifrunde
Die Arbeitgeber sind einen deutlichen Schritt auf Gewerkschaft und Beschäftigte zugegangen
mehr