Neue Entwicklungen im Rahmen der Russlandsanktionen
Sowohl das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als auch die EU-Kommission haben ihre FAQ zu den gegenüber Russland und Belarus geltenden Sanktionsverordnungen aktualisiert. Die Änderungen betreffen insbesondere die "No-Russia-" bzw. "No-Belarus-Clause" sowie die "Best-Efforts"-Pflicht. Darüber hinaus plant die EU derzeit im Rahmen eines 15. Sanktionspakets weitere Maßnahmen zur Verschärfung der bestehenden Sanktionen. Ein Vorschlag der EU-Kommission sieht vor, den Fokus auf die russische Schattenflotte zu legen, die weltweit Öl und Ölprodukte verteilt, sowie auf chinesische Unternehmen, die Drohnen für Russlands Angriffskrieg herstellen.
Die neuen FAQ des BMWK wurden in der vergangenen Woche veröffentlicht und enthalten insbesondere Klarstellungen zu den Prüfungspflichten für Transportunternehmen und zur Umsetzung der „No-Russia-Clause“. Zu den zentralen Punkten zählen die vertragliche Gestaltung der Klauseln, die Abgrenzung bei Intra-EU-Verträgen, sowie die Berücksichtigung von Rücklieferungen und sanktionsrechtlichen Sorgfaltspflichten. Die aktualisierten FAQs finden Sie hier (siehe Fragen 63–72).
Die EU-Kommission hat ihre FAQ bereits in der vorletzten Woche erweitert. Neu sind Hinweise zur Interpretation der „Best Efforts“-Pflicht, nach der gem. Art. 8a der Russlandsanktionsverordnung EU-Unternehmen „nach besten Kräften“ sicherstellen sollen, dass ihre Nicht-EU-Tochtergesellschaften keine Aktivitäten ausüben, die EU-Sanktionen „untergraben“. Hierdurch wird unter anderem klargestellt, für welche Nicht-EU-Tochterunternehmen die Pflicht gilt und welche Aktivitäten davon erfasst sind. Die erweiterten FAQs können hier eingesehen werden.
Vanessa Kassem
Referentin Außenwirtschaft + Zoll + Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 591
vanessa.kassem@bga.de
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