Neue Weltsteuerordnung und sichere Unternehmensfinanzierung
Die steuerpolitischen Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung im Zeichen von Krise und Krieg standen im Mittelpunkt der Sitzung des BGA-Ausschusses Steuern und Finanzen. Ausschuss-Vorsitzender Thorsten Klindworth konnte hierzu aus dem Bundesministerium der Finanzen die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel MdB am 30. Januar im Verbändehaus begrüßen. Weitere Schwerpunkte bildeten steuerlich die Vorschläge für eine globale Mindestbesteuerung und zur Neuverteilung von Besteuerungsrechten sowie die Vorschläge der EU-Kommission zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter. Aber auch Themen wie die steuerliche Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen aus Herstellung, Handel und Vertrieb von Werbeartikeln beschäftigten den Ausschuss. Zudem beschäftigte sich der Ausschuss mit Blick auf die erheblichen Belastungen aus steigenden Einkaufspreisen für die benötigten Rohstoffe und Güter sowie die erhöhten Energiekosten auch mit Fragen einer sicheren und attraktiven Unternehmensfinanzierung.
Klindworth berichtete zunächst über die Einschätzung der wirtschaftlichen Lage und hob hervor, dass die deutsche Wirtschaft überraschend robust in das Jahr 2023 gestartet sei und sich die negativen Erwartungen bislang nicht realisiert haben. Allerdings bleibe die Lage volatil. Zur Stärkung der wirtschaftlichen Dynamik griff er die Ergebnisse der BGA-Großhandelsumfrage zum Jahreswechsel 2022/23 auf und hob hervor, dass die Sicherung einer verlässlichen Energieversorgung für die Unternehmen zu den drängendsten wirtschaftspolitischen Themen zähle und die Großhändler zudem die Erwartung einer wirksamen Vereinfachung und Entbürokratisierung zur Erleichterung und Beschleunigung von Investitionen an die Politik richten.
Im Gespräch mit Staatssekretärin Katja Hessel unterstrich Klindworth die Erfordernis zu Vereinfachungen insbesondere im Unternehmenssteuerrecht und verwies auf den zunehmenden Verlust an Wettbewerbsfähigkeit am Standort Deutschland. Reformbedarf sah er bei Thesaurierungsbegünstigung, Körperschaftsteueroption und den Abschreibungsbedingungen. Übereinstimmend positiv gewürdigt wurden die Maßnahmen zur Eindämmung der kalten Progression durch das verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz. Bekräftigt wurde auch nochmals Substanzsteuern, insbesondere mit Blick auf Erbschaftsteuer, Vermögensbesteuerung nicht zu erhöhen oder auszuweiten. Aus Sicht des Ausschusses bedarf es mit Blick auf den Inflation-Reduction-Act der US-Regierung nachhaltiger Impulse.
Zu den Überlegungen für ein Zwei-Säulen-Modell auf OECD-Ebene für eine Globale Mindestbesteuerung sowie eine Ausweitung und Neuverteilung von Besteuerungsrechten zwischen Ansässigkeits- und Marktstaaten für multinationale Unternehmen berichtete Dr. Alexander Linn von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte über den Sachstand und die Auswirkungen für Unternehmen. Zwar wurde ein erheblicher administrativer Aufwand aus den Regelungen, vor allem für betroffene Unternehmen, gesehen. Weiterhin wurde auch der politische Willen der Politik steuermindernden Gestaltungen und Verlagerungen entgegenzuwirken hervorgehoben. Der BGA will daher die Überlegungen weiterhin aufmerksam und kritisch verfolgen, zumal sich die Geschäftswelt auch durch den digitalen Handel von Gütern und Dienstleistungen ändere.
Vor diesem Hintergrund informierte BGA-Geschäftsführer Michael Alber über die von der EU-Kommission am 8. Dezember 2022 vorgelegten Vorschläge zur Umsatzbesteuerung im digitalen Zeitalter. Er ging dabei insbesondere auf die geplanten digitalen Meldungen in Echtzeit mit elektronischer Rechnungsstellung sowie die Einführung einer einzigen EU-weiteren Mehrwertsteuerregistrierung und die damit verbundene Ausweitung des Reverse-Charge-Verfahrens ein. Im Ausschuss bestand grundsätzlich Unterstützung, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung auch im Steuerrecht stärker genutzt werden müssen. Dabei sollen sich aber nicht nur für die Finanzverwaltung, sondern auch für die Unternehmen Erleichterungen bei der steuerlichen Administration ergeben. Gerade in den Details des Vorschlages gebe es noch erheblichen Klärungsbedarf.
Auf die Werbewirkung von Werbeartikeln ging BGA-Präsidiumsmitglied Frank Dangmann für den Gesamtverband der Werbeartikel-Wirtschaft ein. Er erläuterte deren langfristige und auch nachhaltige Werbewirkung. Werbeartikel von guter Qualität fördern das Vertrauen in das werbende Unternehmen und steigern die Sympathiewerte einer Marke. Allerdings monierte er den überbordenden Bürokratieaufwand durch Abgrenzungsfragen und Empfängeraufzeichnung mit monatlicher Meldung. Mit Blick auf die erhöhten Kostenbelastungen plädierte er, Impulse durch einen Verzicht auf eine Empfängeraufzeichnung bis zu einer objektbezogenen Freigrenze von 35 Euro für gekennzeichnete Werbeartikel zu setzen, wodurch auch zusätzliche Einnahmen aus Ertrags- und Umsatzbesteuerung entstünden.
Die Sicherung der Unternehmensfinanzierung und der Liquidität hat für die Großhändler hohe Bedeutung, zumal sie vielfach ihre Kunden aus Industrie, Handwerk, Handel und Gastronomie über ihre Lieferantenkredite vorfinanzieren, wie Ausschussvorsitzender Klindworth in der Begrüßung von Daniel Rode und Peter Reichenberg von der KFW hervorhob. Er führte an, dass nach der jüngsten BGA-Umfrage die Unternehmen im Großhandel die Unternehmensfinanzierung aktuell als überwiegend noch entspannt ansehen, allerdings diese Einschätzung auch von der weiteren Entwicklung abhänge. Nach dem Index der KFW-info-Kredithürde deute sich eine Eintrübung der Finanzierungsbedingungen und damit Erschwerung des Kreditzugangs für den Mittelstand an. Zudem wurde angesprochen, dass bereits 2022 durch die Energiekrise massive, unterjährige Anpassung der Investitionspläne erfolgten. Die KFW leiste daher im Rahmen ihrer Programme zur Finanzierung des Mittelstandes ihren Beitrag zur Krisenbewältigung, optimiere fortlaufend ihr Förderangebot und trage zudem zur ökologischen Transformation bei. Angesprochen wurde dabei, dass die KFW auch die Finanzierung von Warenlagern unterstütze.


Michael Alber
Geschäftsführer
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