Offene Gesetzgebungen aus Europa
Vor der Europawahl am 9. Juni sollen noch zahlreiche Gesetzgebungen beschlossen werden. Im Folgenden erhalten Sie eine kurze Übersicht, welche BGA-relevanten Richtlinien und Verordnungen noch offen sind und mit welchem Zeitrahmen gerechnet wird. Denn bis zum 9. Februar hatten das Europäische Parlament und der Europäische Rat noch Zeit, um Kompromisse zu den Gesetzesvorhaben zu finden. Formell kann bis zu diesem Stichtag keine Annahme in der jetzigen Legislaturperiode erfolgen. Doch es gibt selbstverständlich Ausnahmen. Für verspätete Gesetzgebungen kann ein Notverfahren beschlossen werden. Im Corrigendum-Verfahren haben Rat und Parlament für eine politische Einigung Zeit bis zur Sitzungswoche vom 11. bis 14. März 2024. Gespart wird im Gegensatz zum regulären Verfahren vor allem an der Übersetzung in alle offiziellen Sprachen der Mitgliedsstaaten und an Redaktion durch Sprachjuristen.
Um rechtzeitig verabschiedet zu werden, müssen die Rechtstexte bis zur letzten Sitzungswoche des Parlaments final vor der Europawahl vom 22. bis 25. April angenommen werden. Es muss nun entschieden werden, welche Gesetzgebungsverfahren Vorrang bekommen. Die Liste ist derzeit noch nicht finalisiert.
Lieferkettengesetz: Nachdem die belgische Ratspräsidentschaft die Abstimmung im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) am vergangenen Freitag und dann noch mal in dieser Woche von der Agenda genommen hat, ist noch kein neuer Termin bekannt. Man wolle mit den Mitgliedstaaten zunächst weiter an dem Gesetz arbeiten und die Abstimmung im AStV ansetzen, sobald „die Zeit dafür reif“ sei, hieß es. Die Abstimmung im Parlament ist derzeit für April geplant.
Hinter den Kulissen wird weiter heftig um einen Kompromiss gerungen. Angeblich wird dem Verpackungsverordnungskritischen Italien angeboten, den kritischen Artikel 26 der Verpackungsverordnung zu streichen, wenn Italien dafür der CSDDD zustimmt. Auf deutscher Seite erhöhen SPD und Grüne deutlich den Druck auf die FDP, doch noch zuzustimmen. Derzeit hält die FDP aber diesem Druck stand und verweist zu recht auf die mittelstandsfeindlichen Elemente der Richtlinie. Bleiben Italien und Deutschland bei ihrer Enthaltung, wäre die CSDDD in dieser Legislaturperiode gescheitert.
Importverbot für Produkte aus Zwangsarbeit: Die mit dem Lieferkettengesetz verwandte Verordnung wird derzeit noch von Rat und Parlament verhandelt. Am 4. März findet der zweite (und wahrscheinlich letzte) politische Trilog statt. Das Gesetz könnte dann noch im Corrigendum-Verfahren verabschiedet werden.
Green-Claims-Richtlinie: Am 14. Februar stimmt der IMCO-Ausschuss (Binnenmarkt und Verbraucherschutz) über ihren Bericht ab. Anschließend muss auch das Plenum ihn formal annehmen, dies ist für März 2024 geplant. Die Verabschiedung der Richtlinie wird also in die kommende Legislaturperiode rutschen. Frühestens im Herbst sollen die Trilogverhandlungen beginnen.
Verpackungsverordnung: Nach dem ersten Trilog am 6. Februarwollen Rat und Parlament am 4. und 5. März eine politische Einigung erzielen, und haben deshalb ein „sehr langes“ Trilog-Treffen angesetzt. Danach seien noch einige technische Verhandlungen nötig, heißt es, doch das Gesetz soll im Corrigendum-Verfahren noch in dieser Legislaturperiode angenommen werden.
Verkürzung der Zahlungsziele: Um die Late-Payments-Verordnung wird derzeit noch heftig gerungen. Allerdings deutet sich an, dass der berechtigte Wiederstand der Mitgliedsstaaten so groß ist, dass die Verordnung nicht beschlossen wird. Im IMCO wurde das anstehende Votum über die Verordnung gerade erst auf den 21. März verschoben.
Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
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