Rat berät zur Late Payments Verordnung
Letzte Woche wurden im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie neue Details bekannt. Der aktuelle Vorschlag der polnischen Ratspräsidentschaft sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
Einführung einer 120-Tage-Obergrenze für Zahlungen im Business-to-Business-Bereich, inklusive einer 60-tägigen Prüfungsfrist.
Eine 60-Tage-Obergrenze für Zahlungen der öffentlichen Hand an Unternehmen (G2B) sowie 90 Tage für den Gesundheitssektor.
Keine Verzugszinsen in den ersten 120 Tagen bei verspäteter Zahlung.
Abschaffung nationaler Vollstreckungsbehörden.
Einrichtung eines öffentlichen Schuldnerregisters.
EuroCommerce und der BGA kritisieren insbesondere die folgenden beiden Punkte:
„Kein Zahlenspiel“ – keine Einheitslösung:
Zahlungsfristen lassen sich nicht durch pauschale Zahlen regeln. Eine starre Begrenzung birgt das Risiko steigender Preise, geringerer Produktauswahl und einer Schwächung der wirtschaftlichen Resilienz – insbesondere in Zeiten globaler Unsicherheit. Gesetzgebung muss der Realität der Lieferketten entsprechen.Forderung nach Rücknahme und neuer Bewertung:
Der Vorschlag hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf erheblich verändert. Solche tiefgreifenden Änderungen benötigen eine gründliche Folgenabschätzung. Die Auswirkungen auf Liquidität, Beschäftigung und die Bereitschaft von Großhändlern, Lieferantenkredite zu gewähren, dürfen nicht unterschätzt werden.
Die aktuelle Initiative zur Zahlungsrichtlinie ist ein Beispiel dafür, wie gut gemeinte Maßnahmen unbeabsichtigte Schäden anrichten können. Eine praxisnahe und ausgewogene Lösung ist notwendig – für faire Bedingungen und wirtschaftliche Stabilität in Europa. Wir haben diese Argumente noch einmal im BMJ vorgetragen. Beantwortet wurde dies mit Zustimmung. Der zuständige Abteilungsleiter im BMJ erklärte, dass die Möglichkeit vertraglicher Fristvereinbarungen dabei weiterhin als Einfallstor für unangemessen lange Fristen gesehen wird. Den Bedürfnissen der Unternehmen versucht man, durch eine Verlängerung der Fristen entgegenzukommen, aber nicht durch einen Systemwechsel hin zur Zulässigkeit von Fristvereinbarungen. Das BMJ denkt weiterhin, dass die derzeitige Richtlinie ein angemessenes Instrument ist und grundlegende Änderungen nicht notwendig sind. Das werden sie, Stand jetzt, auch weiterhin in Brüssel vertreten.
Im Rahmen der Ratsdiskussion zum Vorschlag für eine Verordnung über Zahlungsverzug fand keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Änderungsvorschlag der Ratspräsidentschaft statt. Einige Mitgliedstaaten äußerten allerdings Bedenken hinsichtlich der mangelnden Klarheit in Bezug auf ein mögliches „Register säumiger Zahler“. Die Staaten, die bereits zuvor den Rückzug des Vorschlags gefordert hatten, bekräftigten ihre ablehnende Haltung erneut. Die Europäische Kommission hingegen hielt an ihrer Position fest, den Vorschlag nicht zurückzuziehen, sondern die Gespräche fortzusetzen und nach einem Kompromiss zu suchen. Die polnische Ratspräsidentschaft kündigte an, die Diskussionsergebnisse zu analysieren und daraufhin zu entscheiden, ob während ihrer Amtszeit ein weiteres Treffen der zuständigen Arbeitsgruppe einberufen wird. Der Vorschlag wird zwar im Mai als Informationsthema auf der Tagesordnung des Wettbewerbsrats (COMPET) erscheinen, eine vertiefte inhaltliche Diskussion ist jedoch nicht vorgesehen. Die kommende dänische Ratspräsidentschaft hat derzeit noch keine konkreten Pläne für das weitere Vorgehen.
Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gern an Lisa-Marie Brehmer (lisa-marie.brehmer@bga.de) oder Stephanie Schmidt (stephanie.schmidt@bga.de) wenden.


Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 583
stephanie.schmidt@bga.de

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