Rentenpaket bringt ein wenig Licht und viel Schatten
Das Bundeskabinett hat mit dem aktuellen Rentenpaket teure sozialpolitische Wahlgeschenke auf den Weg gebracht, zugleich beinhaltet es aber eine Erleichterung für die Beschäftigung von Altersrentnern bei ihrem vorherigen Arbeitgeber.
Das Bundeskabinett hat am 6.August 2025 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ beschlossen. In erster Linie beinhaltet das Rentenpaket teure und zweifelhafte Wahlgeschenke, insbesondere:
- Festschreibung des Rentenniveaus: Das Rentenniveau wird bis 2031 in der Höhe von 48 Prozent festgeschrieben. Die Rentenanpassungen ab 2032 erfolgen von der bis dahin erreichten Rentenhöhe aus. Die damit verbundenen Mehraufwendungen werden der Rentenversicherung aus Steuermitteln vom Bund erstattet.
- Mütterrente III: Die rentenrechtlich anerkannten Kindererziehungszeiten werden ab 2027 für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Auch die Mehraufwendungen, die sich aufgrund der zusätzlichen Anrechnung der Kindererziehungszeiten ergeben, werden der Rentenversicherung vom Bund erstattet.
- Nachhaltigkeitsrücklage: Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung wird zur Verbesserung der unterjährigen Liquidität angehoben. Die Kosten hierfür werden jedoch vollständig auf den Beitragszahler abgewälzt.
- Die Regelungen zu Bundeszuschüssen und ihren Fortschreibungsvorschriften werden geändert, um diese transparenter und einfacher zu gestalten.
Daneben beinhaltet das Rentenpaket aber einen positiven Aspekt: Um eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, wird das sog. Vorbeschäftigungsverbot für die sachgrundlose befristete Beschäftigung für Personen aufgehoben, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Jedoch soll dies mit der Einschränkung gelten, dass beim selben Arbeitgeber insgesamt max. 12 sachgrundlose Befristungen mit einer Gesamtdauer von max. acht Jahren möglich sind.
Von diesem Punkt abgesehen ist das Rentenpaket mit zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Mrd. EUR in den nächsten 15 Jahren das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts. Es trägt nicht zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei, sondern ist ein Schritt in die gegenteilige Richtung. Statt der Rentenniveaugarantie und der Ausweitung der Mütterrente wären ausgabensenkende Reformen der gesetzlichen Rente dringend notwendig, um den Beitragssatz nicht noch weiter nach oben zu treiben.
Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Bundestag in erster Lesung beraten werden, voraussichtlich am 9.Oktober 2025. Für die Ausschussanhörung ist der 3.November 2025 geplant, für 2. und 3. Lesung im Bundestag bereits der 6.November 2025.


Judith Röder
Geschäftsführerin
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030 59 00 99 581
judith.roeder@bga.de

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