Rentenpaket bringt ein wenig Licht und viel Schatten
Das Bundeskabinett hat mit dem aktuellen Rentenpaket teure sozialpolitische Wahlgeschenke auf den Weg gebracht, zugleich beinhaltet es aber eine Erleichterung für die Beschäftigung von Altersrentnern bei ihrem vorherigen Arbeitgeber.
Das Bundeskabinett hat am 6.August 2025 den Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“ beschlossen. In erster Linie beinhaltet das Rentenpaket teure und zweifelhafte Wahlgeschenke, insbesondere:
- Festschreibung des Rentenniveaus: Das Rentenniveau wird bis 2031 in der Höhe von 48 Prozent festgeschrieben. Die Rentenanpassungen ab 2032 erfolgen von der bis dahin erreichten Rentenhöhe aus. Die damit verbundenen Mehraufwendungen werden der Rentenversicherung aus Steuermitteln vom Bund erstattet.
- Mütterrente III: Die rentenrechtlich anerkannten Kindererziehungszeiten werden ab 2027 für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Auch die Mehraufwendungen, die sich aufgrund der zusätzlichen Anrechnung der Kindererziehungszeiten ergeben, werden der Rentenversicherung vom Bund erstattet.
- Nachhaltigkeitsrücklage: Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung wird zur Verbesserung der unterjährigen Liquidität angehoben. Die Kosten hierfür werden jedoch vollständig auf den Beitragszahler abgewälzt.
- Die Regelungen zu Bundeszuschüssen und ihren Fortschreibungsvorschriften werden geändert, um diese transparenter und einfacher zu gestalten.
Daneben beinhaltet das Rentenpaket aber einen positiven Aspekt: Um eine Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern, wird das sog. Vorbeschäftigungsverbot für die sachgrundlose befristete Beschäftigung für Personen aufgehoben, die die Regelaltersgrenze erreicht haben. Jedoch soll dies mit der Einschränkung gelten, dass beim selben Arbeitgeber insgesamt max. 12 sachgrundlose Befristungen mit einer Gesamtdauer von max. acht Jahren möglich sind.
Von diesem Punkt abgesehen ist das Rentenpaket mit zusätzlichen Kosten von mehr als 200 Mrd. EUR in den nächsten 15 Jahren das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts. Es trägt nicht zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei, sondern ist ein Schritt in die gegenteilige Richtung. Statt der Rentenniveaugarantie und der Ausweitung der Mütterrente wären ausgabensenkende Reformen der gesetzlichen Rente dringend notwendig, um den Beitragssatz nicht noch weiter nach oben zu treiben.
Der Gesetzentwurf wird nach der Sommerpause im Bundestag in erster Lesung beraten werden, voraussichtlich am 9.Oktober 2025. Für die Ausschussanhörung ist der 3.November 2025 geplant, für 2. und 3. Lesung im Bundestag bereits der 6.November 2025.


Judith Röder
Geschäftsführerin
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 581
judith.roeder@bga.de

Europa darf nicht länger zaudern
Dirk Jandura zur Klausurtagung der EU-Staatschefs
mehr
Exportbilanz zeigt strukturelle Schwäche
Unternehmen brauchen Verbesserungen in dem Rahmenbedingungen
mehr
Bericht der Europäischen Kommission
Single Market and Competitiveness Report 2026 veröffentlicht
mehr
AK Zoll
Bericht des BGA aus dem Austausch mit der Generalzolldirektion
mehr
Großhandel sichtbar machen – seien Sie dabei!
Retail & Wholesale Week von EuroCommerce
mehr
BGA-Europaausschuss:
Aktuelle EU-Gesetzgebung und Fragen der Handlungsfähigkeit
mehr
260. WAA-Sitzung
BMLEH und Wirtschaft beraten über Zusammenarbeit beim Export
mehr
„Weckruf zur Bekämpfung des Fahrermangels im Straßengüterverkehr“
Verbändeinitiative zum Lkw-Fahrermangel
mehr
Dieser Sozialstaat bremst uns aus
Ich fordere die Bundesregierung auf, mutige Entscheidungen zu treffen, auch wenn sie wehtun.
mehr
Ein neues Zeitalter
Geschäftsführerkonferenz am 13./14. Januar in Berlin
mehr
Wirtschaftsdynamik – weiterhin Fehlanzeige
Leichte Belebung, aber kein Grund zur Erleichterung
mehr
Kartellrecht und Werbung mit Nachhaltigkeitsaussagen
BGA-Rechtsausschuss tagte am 14. Januar 2026
mehr
Steuerpolitik wachstumsfördernd gestalten
Ausschussvorsitzender Thorsten Klindworth zur aktuellen BGA-Umfrage
mehr
Großhandel in der Krise
BGA-Pressekonferenz Großhandel am 13. Januar 2026
mehr
Zweite Zeitenwende – jetzt den Koalitionsvertrag anpassen
Neue Partnerschaften und zusätzliche Freihandelsabkommen müssen jetzt Vorrang haben.
mehr
Änderungen 2025/2026 im Bereich Arbeit und Soziales
Ausführliche Informationen zu den Änderungen
mehr
CBAM – Durchführungsverordnung Ende 2025 noch gekommen
Sie gilt bereits seit 1. Januar 2026.
mehr
Zypern setzt sich für autonome und weltoffene Union ein
Schwerpunkte ihrer EU-Ratspräsidentschaft
mehr
Macambo – der nussige Snack aus Ecuador
Das Import Promotion Desk auf der ISM in Köln
mehr
Ein Jahr der Ernüchterung
BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura im Jahresrückblick
mehr