04.09.2025

Sozialstaatskommission mit beschränktem Auftrag

Im September wird eine vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Regierungskommission zur Sozialstaatsreform mit Fokus auf steuerfinanzierte Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag ihre Arbeit aufnehmen.

Diese erweiterte Regierungskommission aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen ist im Koalitionsvertrag vorgesehen und soll bis Ende 2025 ein Ergebnis präsentieren, d. h. Empfehlungen für die Überarbeitung der steuerfinanzierten Sozialleistungen vorlegen.

Das BMAS hat dabei als Zielstellung einen „modernen und entbürokratisierten Sozialstaat unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus“ genannt. Die steuerfinanzierten Leistungen (insbes. Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag) stehen dabei im Mittelpunkt; für die beitragsfinanzierten Leistungen sind weitere Kommissionen vorgesehen. Die Zusammenlegung von Sozialleistungen, die Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und die Digitalisierung sind weitere Aufgabenstellungen. Die Sozialpartner sind nicht direkt als Kommissionsmitglieder vorgesehen, sie sollen in Stakeholder-Gesprächen beteiligt werden.

Aus Sicht des BGA reicht die vorgesehene Aufgabenstellung nicht aus und entspricht zudem nicht den Vorgaben des Koalitionsvertrages. Dieser benennt ausdrücklich die Anreizwirkung zur Erhöhung bzw. Erzielung eines eigenen Erwerbseinkommens als Ziel der Sozialstaatsreform. Dieses übergeordnete Ziel kommt in der Aufgabenstellung der Kommission jedoch höchst unzureichend zum Ausdruck, stattdessen werden vor allem eine bürgerfreundliche Verwaltung und Wahrung des Schutzniveaus betont.

Dass Digitalisierung und Vereinfachung erforderlich sind, steht außer Frage. Jedoch darf darüber die übergeordnete Zielstellung nicht aus dem Blick geraten. Sozialleistungen müssen so strukturiert werden, dass sie die richtigen Anreize setzen. Es müssen mehr Menschen in Arbeit gebracht werden und es muss bessere Anreize zur Ausweitung der eigenen Arbeitsleistung geben. Die Gewichtung dieser Zielsetzung muss sich auch in der Besetzung der Kommission abbilden, an der die Sozialpartner nicht nur als Stakeholder, sondern als Mitglieder auf Augenhöhe beteiligt sein sollten.

Judith Röder
Geschäftsführerin
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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judith.roeder@bga.de