Sozialwahl 2023: Wahl zur Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW)
In der Vertreterversammlung entscheiden die paritätisch gewählten Vertreter der Arbeitgeber sowie der Versicherten ehrenamtlich über die Geschicke der Berufsgenossenschaft, zum Beispiel über die Satzung, die Beiträge (Gefahrtarif) oder Maßnahmen zur Unfallverhütung (Prävention). Die Selbstverwaltung hat die Aufgabe, die Interessen der Berufsgenossenschaft zu vertreten und über eine bedarfsgerechte, zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Finanzmittel zu wachen. So steuert sie die Arbeit der BGHW, begleitet sie konstruktiv kritisch und garantiert die praxisnahe und branchenorientierte Arbeit unserer Berufsgenossenschaft.
Wählbar als Vertreter der Arbeitgeber sind Inhaber, gesetzliche Vertreter (z.B. Vorstände, GmbH-Geschäftsführer/in) oder bevollmächtigte Betriebsleiter/innen (z.B. Prokurist/in, Abteilungsleiter/in). Wichtig ist: Das Unternehmen muss Mitglied der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) sein. Darüber hinaus müssen Bewerber die weiteren Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 51 SGB IV erfüllen.
Interesse am Arbeitsschutz und an dessen Mitgestaltung sind wünschenswert. Dies sollte am besten jetzt schon zu den Aufgaben im Unternehmen gehören.
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