„Spanische Ratspräsidentschaft, Lieferantentrainings und Europäische Lieferkettenrichtlinie“
Am 5. September fand erneut der Europaausschuss unter der Leitung von BGA-Vizepräsident Till Blässinger als Ausschussvorsitzenden statt. Die digitale Veranstaltung konzentrierte sich diesmal auf die Themen der spanischen Ratspräsidentschaft, Lieferantentraining-Angebote vom Import Promotion Desk und der Positionierung der deutschen Haltung zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).
Handelsattachée Mario Buisán der spanischen Botschaft in Berlin stellte den Ausschussmitgliedern die Prioritäten und aktuellen Positionierungen der Ratspräsidentschaft vor. Thematische Schwerpunkt bildete die Reform des Wachstums- und Stabilitätspaktes, Freihandelsabkommen, sowie energiepolitische Legislaturvorschläge wie beispielsweise das Wasserstoffpaket. Das Mercosur-Abkommen bildet eine Priorität der spanischen Ratspräsidentschaft. Das seit 2019 geeinigte Abkommen befindet sich seitdem in der Ratifizierungsphase und würde eine Vielzahl an begrüßenswerten Vorteilen mit sich bringen. Buisán erläutert das Spanien der Auffassung ist, dass die wirtschaftliche Resilienz der EU durch die Diversifizierung der Lieferketten und die Ausweitung der Handelsbeziehungen gestärkt werden muss. Es sei an der Zeit das Abkommen abzuschließen. Dies ist aufgrund der politischen Konstellation zum gegenwertigen Zeitpunkt besonders günstig. Ein unvollkommener Vertrag sei besser als kein Vertrag. Die spanische Ratspräsidentschaft setzt hier auf einen schnellen Abschluss, ohne eine Neueröffnung der Verhandlungen.
Patrick Federl stellte das Import Promotion Desk (IPD) sowie die vom IPD durchgeführten Lieferantentrainings vor. Da Sorgfaltspflichtengesetze in Deutschland und Europa auch Lieferanten aus Entwicklung- und Schwellenländern zunehmen unter Compliance-Druck setzen, hat das IPD solche Trainings als zentralen Bestandteil seiner Capacity Building-Aktivitäten aufgesetzt. Dank der Trainings können Importeure aus der EU sicherstellen, dass teilnehmende Lieferanten über Lieferkettengesetze informiert sind und ihren Bemühungspflichten in Sachen CSR nachkommen. In Zukunft wird die Skalierung solcher Trainings auch für nicht IPD-Unternehmen anvisiert.
Ein weiterer Gast des Ausschusses war Dr. Carsten Stender, Abteilungsleiter für europäische und internationale Beschäftigungs- und Sozialpolitik im BMAS. Dr. Stender hält in Berlin die Fäden zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in der Hand und ging mit den Ausschussmitgliedern die einzelnen Punkte der Richtlinie durch und erläuterte die deutsche Positionierung im Trilog. Alle Schwerpunkte des BGA-Positionspapiers wurden thematisiert. Zu den Themen „Sorgfaltspflichten auf Konzernebene“, „Klare Leitlinien und Unterstützungsmaßnahmen“ und „Keine gesonderten Vorgaben für Mitglieder der Unternehmensführung“ gab es deckungsgleiche Meinungen. Auch die Harmonisierung der Rechtsetzung, sowie der Anwendungsbereich hinsichtlich der Wertschöpfungskette wurde weitgehend mitgetragen. Die deutsche Bundesregierung spricht sich für eine „Lieferketten +“- Regelung aus, die nur bedingt die Downstream-Ebene der Wertschöpfungskette betrifft (keine nicht-zurechenbaren Risiken). Auch wird der Vorschlag einer einheitlichen Berichterstattung, welche alle Lieferketteninitiativen umfasst, befürwortet. Die Leitfäden sollten dann ebenfalls zentral für die europäischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um eine Einheitlichkeit bei der Umsetzung zu gewährleisten. Schwieriger gestaltete sich die Positionierung zur Weiterreichung der Pflichten an KMU, sowie deren Anwendungskreis. Es wurde darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere Großhändler oftmals wenige Mitarbeiter beschäftigen, aber einen hohen Umsatz generieren, welcher Unternehmen direkten in den Anwendungskreis beziehen würde. Dies sollte bei den Verhandlungen ebenfalls berücksichtigt werden. Dr. Stender machte zudem deutlich, dass die Bundesregierung keine zivilrechtliche Haftung über den eigenen Geschäftsbereich befürwortet und die Risikoanalyse unterstützt. Eine europäische Konformitätserklärung wird jedoch nicht in Betracht gezogen, da auch Risiken im europäischen Binnenmarkt bestehen. Whitelists wird es daher nicht geben.
Lisa-Marie Brehmer
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