Wachstumschancengesetz stark zusammengekürzt
Das Wachstumschancengesetz wurde am 21. Februar im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt und gegen die Stimmen der unionsgeführten Bundesländer beschlossen, die das Gesetz weiterhin blockieren. Das Gesetz hat heute in der im Vermittlungsausschuss beschlossenen Fassung die erste Hürde passiert und wurde im Deutschen Bundestag beschlossen. Den Beschlusstext finden Sie hier.
In der derzeitigen Fassung enthalten sind einige positive Elemente wie zum Beispiel die befristete Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die befristete Einführung einer degressiven AfA für Wohngebäude in Höhe von 5 Prozent, die befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent oder die Verbesserung der Sonderabschreibung bei abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Insgesamt ist das Paket aber viel zu wenig mit Blick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage und die Belastung insbesondere der mittelständischen Unternehmen. Ob es hier in letzter Minute noch einen Kompromiss mit den unionsgeführten Bundesländern gibt, ist derzeit unklar. Die entscheidende Abstimmung im Bundesrat soll am 22. März stattfinden.
Michael Alber
Geschäftsführer
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michael.alber@bga.de
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