Themenwoche Standort

Tag 1 / Montag

Deutschland befindet sich mitten in einer tiefgreifenden strukturellen Wirtschaftskrise. Während viele Volkswirtschaften, mit denen deutsche Unternehmen im Wettbewerb stehen, die Corona-Epidemie, die Energiekrise und die schwierige Inflationsentwicklung gut überstanden haben und wieder wachsen, bleibt Deutschland hinter seinen Möglichkeiten zurück. Auch der Groß- und Außenhandel und und seine Dienstleister leiden.

Die Welle der großen strukturellen Umbrüche hat Deutschland voll erreicht und trifft auf eine Wirtschaft, auf eine Gesellschaft und vor allem auf eine politische Führung, die nur unzureichend auf die Wucht der Veränderungen vorbereitet ist. Über Jahre unterbliebene Reformmaßnahmen müssen nun unter deutlich verschlechterten Bedingungen und größtem Zeitdruck nachgeholt werden. Zugleich scheint die derzeitige Bundesregierung weder willens noch in der Lage zu sein, auf die derzeitige Krise wettbewerbstaugliche Antworten zu geben.

Was Deutschland benötigt, ist eine komplette Umkehr in der Wirtschafts- und Standortpolitik. Der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) legt deshalb einen Zehn-Punkte-Plan vor, der Vorschläge macht, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Deutschlands und seines Mittelstandes in der Breite wieder gesteigert werden kann.

Zum Papier gelangen Sie hier: shorturl.at/qwAN6
 

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Tag 2 / Dienstag

Der BGA fordert eine drastische und wirksame Entlastung der überbordenden Bürokratie in Deutschland.

Dabei geht es nicht allein um die mit der Bürokratie verbundene Auflagen, sondern gerade auch um die damit in den Unternehmen verbundenen Prozesse. Hierzu muss die Politik nicht nur die Registermodernisierung auf allen Ebenen forcieren, sondern auch verstärkt in die digitale Infrastruktur der staatlichen Institutionen investieren, um digitale und automatisierte Kommunikation auf allen Ebenen mit Unternehmen und Bürgern zu ermöglichen.

Was jetzt kurzfristig passieren muss:

– Überprüfung der Staatsausgaben mit Blick auf eine mittel- und langfristige Rückführung des Staates auf seine originären Aufgaben. Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und Verschlankung des Staatsapparates müssen Hand in Hand mit einem wirksamen Bürokratieabbau gehen. Durch die Erschließung von Einspar- und Umschichtungspotenzialen muss auch der Personalbestand der öffentlichen Hand wieder reduziert werden. Allein in den Jahren 2015 bis 2022 wurden von der öffentlichen Hand über 560.000 Stellen neu geschaffen.

– Aussetzen der deutschen Berichts- und Nachweispflichten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz bis eine brauchbare europäische Regelung geschaffen ist, die gleiche, faire und praktikable Regelungen beinhaltet.

– Zurückstellung und Abstimmung der finanziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung, bis eine Abstimmung über eine einfache und handhabbare Regelung gefunden ist, die die Belange der von den Pflichten unmittelbar nicht erfassten, kleinen und mittleren Unternehmen berücksichtigt.

– Schaffung der Grundlagen für die Einführung eines “One Single Reporting Tools”. Die Vielzahl an Melde- und Informationspflichten an verschiedenste staatliche Stellen muss auf eine staatliche Stelle reduziert und vereinheitlicht werden.

 

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Tag 3 / Mittwoch

In den vergangenen Jahren wurde in Brüssel eine steigende Anzahl an Regulierungen verabschiedet, die eine enorme Belastung für die Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie für B2B-Dienstleister darstellen. Diese Regelungsflut gefährdet das Gelingen der Transformation der europäischen und der deutschen Wirtschaft.

Daher fordert der BGA ein sofort geltendes Belastungsmoratorium. Eine solche Pause würde Unternehmen die notwendige Planungssicherheit bieten, um erfolgreich in nachhaltige Produkte und Technologie zu investieren und die wirtschaftliche Transformation voranzutreiben.

Was jetzt kurzfristig passieren muss:

– Evaluation aller europäischer Regelungen hinsichtlich ihrer KMU-Auswirkungen und valides und neutrales Impact Assessment bei bestehenden Regeln und neuen Rechtsetzungsinitiativen.

– Die Folgenabschätzung soll zum verpflichtenden Standardverfahren werden: Sie sollte ausnahmslos auf alle Vorschläge der Kommission sowie auf wesentliche Änderungen im Gesetzgebungsverfahren des Rates und des Parlaments angewendet werden.

– Einführung eines Wettbewerbsfähigkeitschecks durch einen unabhängigen Normenkontrollrat für alle künftigen EU-Rechtsvorschriften: Alle Folgenabschätzungen sollten die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit berücksichtigen.

– Der Grundsatz "think small first" muss eingeführt werden; eine angemessene Beteiligung der KMU muss durch längere Konsultationszeiträume sichergestellt werden und das Feedback der KMU-Organisationen muss angemessen gewichtet werden.

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Tag 4 / Donnerstag

Wirtschaftsstandort Deutschland stärken!

Schuldenfinanzierte öffentliche Investitionen und Subventionen in Rekordhöhe können über den grundlegenden Mangel an Wettbewerbsfähigkeit und die nicht mehr ausreichenden Rahmenbedingungen in Deutschland hinwegtäuschen. Der Staat nimmt immer häufiger eine Rolle ein, die nicht mehr den Grundsätzen der Sozialen Marktwirtschaft entspricht, statt sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren.

Diese multiplen Herausforderungen spiegeln sich nicht nur in der konjunkturellen Entwicklung, sondern drücken auch massiv auf die Stimmung der Unternehmer. Die erheblichen Unsicherheiten über die weiteren wirtschaftlichen und strukturellen Perspektiven wirken momentan nicht so investitionsfördernd wie es erforderlich wäre, um wirtschaftliche Dynamik und Strukturwandel voranzubringen, sondern es ist bei vielen Unternehmen eine massive Investitionszurückhaltung festzustellen. Doch Wachstum und Wohlstand sind ohne wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen und ohne eine echte Wachstumsorientierung der deutschen Wirtschafts-, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik nicht mehr zu erreichen. Dafür ist der strukturelle Handlungsdruck zu groß und die bestehende politische Hypothek zu schwer.

Wir fordern die Regierung auf, für Rahmenbedingungen zu sorgen, die einen wettbewerbsfähigen Standort ausmachen.

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Tag 5 / Freitag

Die demografische Entwicklung macht es unverzichtbar, sowohl das inländische Erwerbspotential besser auszuschöpfen, als auch die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Drittstaaten auszuweiten. Letzteres gelingt mit direktem Nutzen für mittelständische Unternehmen nur dann, wenn eine Anwerbung in die Zeitarbeit zugelassen wird und wenn die Verwaltungsverfahren schnell und effizient funktionieren.

Die Arbeitskosten der Unternehmen werden durch staatliche Eingriffe maßgeblich mitgestaltet und zuletzt spürbar erhöht. Die über viele Jahre gehaltene 40-Prozent-Grenze beim Gesamtsozialversicherungsbeitrag wurde unter der Ampelkoalition überschritten. Die bei den Sozialversicherungen dringend erforderlichen Strukturreformen werden verschleppt. Auch die Lohnfindung selbst gehört wieder allein in die Hände von Arbeitgebern, Beschäftigten und Tarifpartnern in den Branchen und Regionen.

Was jetzt passieren muss:

- Anreize für ein höheres Arbeitszeitvolumen und längeres Arbeiten erhöhen, z. B. durch Wiederabsenken der Midi-Job-Grenze, Überprüfung der vorgezogenen abschlagsfreien Rente, Neujustierung von Sozialleistungen (z. B. Wohngeld), die bei Überschreiten von Verdienstgrenzen heute zu einem kompletten Wegfall der Leistungen führen, sowie Überprüfung des neu eingeführten Bürgergelds.

– Bessere Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen, Verzicht auf Anreize, die der Arbeitsmarktintegration schaden.

- Klares Bekenntnis Koalitionsparteien, keine weiteren Eingriffe in die Festlegung des gesetzlichen Mindestlohns vorzunehmen.

– Rücknahme von Leistungsausweitungen aus der Sozialversicherung, Streichung bzw. andere Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen, Anpassung der Sozialversicherungen an die demografische Entwicklung zügig anzugehen.

– Stärkung der Berufsorientierung an Schulen, insbesondere an Gymnasien, die die vielfältigen Perspektiven der beruflichen Bildung aufzeigen.

– Digitalisierung an allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen und entsprechende Weiterbildung von Lehrkräften.

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