22.05.2026

CBAM: Weitere Konsultation der EU-Kommission - Anerkennung von in Drittländern gezahlten CO₂-Preisen

Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) gestartet, deren Schwerpunkt auf der Anerkennung von in Drittländern gezahlten CO₂-Preisen liegt.

Ziel der Initiative ist es, Durchführungsbestimmungen festzulegen, wie bereits außerhalb der EU gezahlte CO₂-Preise im Rahmen des CBAM-Systems anerkannt und angerechnet werden können.
 
Gemäß Artikel 9 der CBAM-Verordnung können zugelassene CBAM-Anmelder die Anzahl der abzugebenden CBAM-Zertifikate reduzieren, wenn sie nachweisen können, dass im Herkunftsland der importierten Waren bereits ein CO2-Preis effektiv gezahlt wurde. Die Kommission bittet nun um Rückmeldungen von Interessengruppen, um die Methodik und die praktischen Modalitäten für diesen Anerkennungsmechanismus festzulegen.
 
Der Aufruf zur Stellungnahme bittet insbesondere um Rückmeldungen zu folgenden Punkten:

  • Die Methodik zur Anerkennung und Umwandlung von in Drittländern gezahlten CO₂-Preisen in entsprechende Verringerungen der CBAM-Zertifikatsverpflichtungen;
  • Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise, um zu belegen, dass ein CO₂-Preis außerhalb der EU tatsächlich gezahlt wurde;
  • Anforderungen an die Überprüfung und Zertifizierung, einschließlich der Rolle und Verantwortlichkeiten der Prüfer;
  • Mögliche administrative, rechtliche und praktische Herausforderungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mechanismus.


Diese Initiative ist Teil der Umsetzung des endgültigen CBAM-Systems und zielt darauf ab, Rechtssicherheit zu schaffen, eine doppelte CO2-Bepreisung zu vermeiden und eine einheitliche Behandlung von importierten Waren zu gewährleisten, für die im Ausland gleichwertige CO2-Kosten anfallen.
 
Zur weiteren Vorgehensweise:

Wir bitten Mitglieder, uns ihre Ansichten und Rückmeldungen bis spätestens Dienstag, den 2. Juni, mitzuteilen. Auf der Grundlage der eingegangenen Beiträge werden wir mögliche nächste Schritte prüfen und gegebenenfalls die Ausarbeitung einer koordinierten Stellungnahme in Betracht ziehen. Gleichzeitig empfehlen wir unseren Mitgliedern nachdrücklich, eine individuelle Teilnahme an der Konsultation direkt über das Portal der Kommission in Erwägung zu ziehen, falls sie unternehmens- oder branchenspezifische Beiträge einbringen möchten.

Carbon border adjustment mechanism (CBAM) – carbon price paid in a third country

Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Alexander Hoeckle (alexander.hoeckle@bga.de).