Erleichterungen bei der A1-Bescheinigung in greifbarer Nähe
Nach über zehn Jahren Verhandlung haben sich Rat und Europäisches Parlament (EP) am 22. April 2026 in Brüssel vorläufig auf eine Reform der Verordnung Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit geeinigt. Die Reform soll die soziale Absicherung mobiler Arbeitnehmer in der EU verbessern und Verwaltungsaufwand bei grenzüberschreitender Erwerbstätigkeit verringern.
Erleichterungen sind insbesondere bei Dienstreisen und kurzzeitigen Entsendungen vorgesehen. Für Dienstreisen in andere EU-Mitgliedstaaten sowie Entsendungen von bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen soll künftig die Pflicht entfallen, eine A1-Bescheinigung zu beantragen. Diese Vereinfachung soll für alle Branchen gelten, mit Ausnahme des Bausektors.
Die vorläufige Einigung bedarf noch der formalen Bestätigung durch die Mitgliedstaaten (Rat) und das EP. Im Ausschuss des Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten als vorbereitendes Gremium des Rates wurde die Einigung am 29. April bereits mit großer Mehrheit bestätigt und die Zustimmung des Rates in Aussicht gestellt, wenn das EP der Einigung ebenfalls in unveränderter Fassung zustimmt. 21 Länder stimmten dafür, vier dagegen (Niederlande, Luxemburg, Polen und Dänemark) bei zwei Enthaltungen Österreich und Ungarn).
Am 6. Mai hat der EMPL-Ausschuss des EP der vorläufigen Einigung ebenfalls mit großer Mehrheit (47 Ja, 3 Nein, 4 Enthaltungen) zugestimmt. Am 6. Juli soll die Reform im EP verabschiedet werden.
Bei Fragen oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Denis Henkel (denis.henkel@bga.de).