22.05.2026

EU-Mexiko-Abkommen stärkt Handel, Resilienz und neue Absatzchancen

António Costa, Präsident des Europäischen Rates, und Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, werden am 22. Mai 2026 in Mexiko-Stadt mit der mexikanischen Präsidentin Claudia Sheinbaum zum achten EU-Mexiko-Gipfel zusammentreffen. Im Mittelpunkt steht die Unterzeichnung des Modernisierten Globalabkommens (MGA) sowie des Interimsabkommens über Handel (ITA).
Mexiko ist nach den USA und China der drittgrößte Handelspartner der EU in Lateinamerika und zugleich ein wichtiger Brückenkopf in den nordamerikanischen Markt. Der Warenhandel zwischen der EU und Mexiko erreichte 2025 ein Volumen von mehr als 86 Milliarden Euro. Davon entfielen rund 53 Milliarden Euro auf EU-Exporte nach Mexiko und knapp 34 Milliarden Euro auf EU-Importe aus Mexiko. In den vergangenen zehn Jahren ist der bilaterale Warenhandel um mehr als 75 Prozent gewachsen; die EU-Exporte legten sogar um rund 92 Prozent zu.

Mexiko ist damit kein Randmarkt, sondern ein zentraler Partner für die europäische und deutsche Außenwirtschaft. Für unsere Unternehmen geht es um bessere Marktchancen in einem Land mit über 130 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern, einer starken industriellen Basis und einer Schlüsselrolle in nordamerikanischen Lieferketten.
Die Unterzeichnung ist ein starkes Signal für regelbasierten Freihandel und wirtschaftliche Diversifizierung. Gerade in Zeiten geopolitischer Unsicherheit, wachsender Handelskonflikte und fragiler Lieferketten braucht die deutsche Wirtschaft verlässliche Partner. Mexiko ist für Europa ein solcher Partner – wirtschaftlich stark, strategisch gelegen und eng eingebunden in globale Wertschöpfungsketten.

Mit der Modernisierung wird das bisherige Abkommen aus dem Jahr 2000 an die wirtschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts angepasst. Künftig sollen die meisten noch bestehenden Zölle wegfallen, Handelshemmnisse abgebaut und Zollverfahren vereinfacht werden. Besonders profitieren dürften exportorientierte Unternehmen aus den Bereichen Maschinenbau, Chemie, Pharma, Fahrzeuge, Elektrotechnik sowie Agrar- und Ernährungswirtschaft. Nach Angaben des Rates der EU werden mehr als 45.000 europäische Unternehmen, die nach Mexiko exportieren, von dem Abkommen profitieren – der überwiegende Teil davon kleine und mittlere Unternehmen.
Der umfangreiche Handelsteil soll zunächst über ein Interims-Handelsabkommen schneller in Kraft treten.

Für den deutschen Groß- und Außenhandel ist entscheidend, dass das Abkommen nicht nur Zölle senkt, sondern auch praktische Hürden im Unternehmensalltag abbaut. Schnellere Verfahren, transparentere Regeln und ein besserer Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen sind gerade für mittelständische Unternehmen von enormer Bedeutung.
Ein wichtiger Fortschritt ist der verbesserte Zugang zu öffentlichen Beschaffungsmärkten. Europäische Unternehmen sollen sich künftig leichter an Ausschreibungen in Mexiko beteiligen können – auch auf subföderaler Ebene. Zudem enthält das Abkommen moderne Regelungen zu Dienstleistungen, Investitionen, digitalem Handel, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeit und zur Zusammenarbeit bei Rohstoffen. Damit leistet es auch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit und zu einem nachhaltigen Zugang zu wichtigen Rohstoffen.
Auch für die Agrar- und Ernährungswirtschaft eröffnen sich zusätzliche Chancen. Zölle auf wichtige europäische Exportprodukte wie Käse, Schweinefleisch, Geflügel, Nudeln, Äpfel, Konfitüren, Schokolade und Wein sollen teilweise vollständig abgebaut werden. Gleichzeitig werden europäische Herkunftsbezeichnungen besser geschützt: Das modernisierte Abkommen sieht in Mexiko den Schutz von 232 europäischen Spirituosen sowie 336 geografischen Angaben für Weine, Biere und Lebensmittel vor.

Europa muss jetzt zeigen, dass es handelspolitisch handlungsfähig ist. Wer Wettbewerbsfähigkeit, Resilienz und wirtschaftliche Sicherheit ernst nimmt, muss moderne Handelsabkommen nicht nur verhandeln, sondern auch abschließen und rasch umsetzen. Das Abkommen mit Mexiko ist dafür ein wichtiger Schritt. Weitere Abkommen – etwa mit dynamischen Partnern in Südostasien – müssen folgen.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Marcus Schwenke (marcus.schwenke@bga.de).