23.10.2026

BMWE informiert Verbände über Novellierung des Investitionsprüfungsrechts

Der BGA hat am Informationsaustausch des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) zur Novellierung des Investitionsprüfungsrechts teilgenommen. Das Ministerium stellte die finalen Referentenentwürfe vor und erläuterte die wesentlichen Änderungen.

 

Was ändert sich?
Wie bereits zuvor berichtet, soll die bislang im Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und in der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) geregelte Investitionsprüfung künftig in zwei eigenständigen Regelwerken gebündelt werden: Das Investitionsprüfungsgesetz (IPG) enthält die wesentlichen Verfahrens- und Prüfungsregelungen, während die Investitionsprüfungsverordnung (IPV) die sicherheitsrelevanten Sektoren festlegt. Dabei werden auch die Vorgaben der novellierten EU-Screening-Verordnung berücksichtigt.

 

Die Regelungen selbst führen zu einer Erweiterung der Erwerbstatbestände sowie einer Anpassung wesentlicher Definitionen. Neu eingeführt wird ein fallgruppenspezifisches Verfahren. Die Frist für Phase I wird von zwei Monaten auf 45 Tage verkürzt, zugleich entfällt die Möglichkeit einer Fristverlängerung. Das Aufgreifrecht des BMWE für bislang ungeprüfte Erwerbsvorgänge wird von fünf auf drei Jahre reduziert. Zudem werden die Bußgeldvorschriften deutlich verschärft; bei bestimmten Verstößen, etwa dem Informationsaustausch im Falle einer Meldepflicht, drohen künftig Geldbußen von bis zu einer Million Euro.

 

Insgesamt betonte das Ministerium, dass Deutschland ein investitionsfreundlicher Standort sei und erkannte an, dass wir Investitionen wollen und brauchen. Die Anpassungen seien insbesondere angesichts der veränderten geopolitischen Sicherheitslage und der überarbeiteten EU-Screening-Verordnung erforderlich.

 

Bewertung des BGA
Der BGA begrüßt die Bündelung der bisherigen Regelungen in eigenständigen Gesetzen, die der besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit dienen soll. Kritisch sehen wir hingegen insbesondere den Wegfall der Verlängerungsmöglichkeit in Phase I. Bei Rückfragen des Ministeriums könnten Verfahren dadurch schneller in Phase II übergehen, sodass sich die Gesamtdauer der Verfahren entgegen der angestrebten Beschleunigung verlängert. Auch die Ausweitung der Fallgruppen und Geldbußen führen zu einer starken Verschärfung für die Wirtschaft.

 

Nächste Schritte
Die Entwürfe sind noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt und befinden sich nun in der Verbändeanhörung. Verbände können sich noch bis Mitte September einbringen. Der BGA wird eine Stellungnahme einreichen und nimmt noch Anmerkungen entgegen. Bei Anmerkungen wenden Sie sich bitte an Vanessa Kassem (vanessa.kassem@bga.de).