Europäischer Rat: Entlastung vorantreiben, offene Märkte sichern
Weniger Bürokratie, ein stärkerer Binnenmarkt und bezahlbare Energie: Der Europäische Rat vom 15. und 16. Oktober 2026 hat zentrale Herausforderungen der europäischen Wirtschaft aufgegriffen. Aus Sicht des BGA kommt es jetzt auf die Umsetzung an. Zugleich darf die angekündigte Erweiterung handelspolitischer Instrumente den Zugang zu internationalen Märkten nicht erschweren.
Die Staats- und Regierungschefs fordern die Europäische Kommission auf, weitere Vorschläge zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie zur Verringerung von Verwaltungsaufwand vorzulegen. Dazu gehört ausdrücklich der Abbau von Berichtspflichten, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Auch unnötige zusätzliche Belastungen im Gesetzgebungsverfahren sollen vermieden werden. Der BGA begrüßt diese Zielsetzung. Für den mittelständisch geprägten Groß- und Außenhandel zählt jedoch, ob Nachweise, Dokumentationspflichten und Mehrfachmeldungen tatsächlich entfallen. Entlastung muss entlang der gesamten Lieferkette wirken. Werden Anforderungen lediglich auf kleinere Zulieferer und Handelspartner verlagert, ist für die betriebliche Praxis wenig gewonnen. Die Schlussfolgerungen setzen hierfür einen politischen Rahmen. Sie ersetzen noch keine Änderung bestehender Vorschriften. Entscheidend ist deshalb, dass Kommission, Rat und Europäisches Parlament die Vereinfachungsvorhaben zügig und mit spürbarem Entlastungseffekt abschließen.
Der Europäische Rat verlangt Fortschritte beim Abbau verbleibender Binnenmarkthindernisse. Ausdrücklich genannt werden unterschiedliche Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen sowie territoriale Lieferbeschränkungen. Neue Hindernisse sollen verhindert werden. Für den Großhandel ist dies ein wichtiger Ansatzpunkt. Unterschiedliche nationale Anforderungen erschweren es Unternehmen, Waren grenzüberschreitend zu vertreiben und Beschaffungs- sowie Vertriebsstrukturen effizient zu organisieren. Ein funktionierender Binnenmarkt erweitert die Auswahl, stärkt den Wettbewerb und verbessert die Versorgung. Europäische Regeln müssen deshalb einheitlich angewendet werden; nationale Zusatzanforderungen dürfen die angestrebte Vereinfachung nicht wieder aufheben.
Handelspolitisch setzt der Gipfel ein Signal, das der BGA kritisch begleiten wird: Die Kommission soll bestehende EU-Instrumente wirksam nutzen und das Instrumentarium gegen globale makroökonomische Ungleichgewichte um neue Instrumente ergänzen. Welche Maßnahmen daraus folgen, legen die Schlussfolgerungen noch nicht fest. Aus Sicht des BGA müssen neue Eingriffsmöglichkeiten an ihrer Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und ihren Folgen für die gesamte Wirtschaft gemessen werden. Zusätzliche Handelshemmnisse können Vorprodukte verteuern, Beschaffungsmöglichkeiten einschränken und Gegenmaßnahmen auslösen. Das trifft auch Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit von international verflochtenen Lieferketten abhängt. Europa sollte daher stärker darauf setzen, verlässliche Partner enger an sich zu binden. Freihandelsabkommen, vertiefte Handelsallianzen und der Abbau gegenseitiger Marktzugangshürden schaffen wirtschaftlich tragfähige Alternativen. Diversifizierung gelingt, wenn Unternehmen zusätzliche Märkte und Bezugsquellen tatsächlich erschließen können.
Der Europäische Rat fordert zudem die Prüfung weiterer kurzfristiger Maßnahmen gegen hohe Energiepreise. Langfristig setzt er auf Elektrifizierung, den Ausbau erneuerbarer und CO₂-armer Energiequellen, leistungsfähige Netze und Speicher. Für den BGA muss die Entlastung die gesamte Wertschöpfungskette berücksichtigen. Hohe Energiekosten betreffen neben der Produktion auch Lagerhaltung, Kühlung, Transport und Distribution. Wettbewerbsfähige Energiepreise und verlässliche Investitionsbedingungen sind deshalb ebenso für Handels- und Dienstleistungsunternehmen wesentlich.
Beim Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 streben die Staats- und Regierungschefs eine rechtzeitige Einigung an, möglichst noch vor Ende 2026. Eine abschließende Verständigung enthält der Gipfeltext nicht. Der BGA setzt sich dafür ein, europäische Aufgaben durch klare Prioritäten und einen effizienteren Mitteleinsatz zu finanzieren. Neue unternehmensbezogene Eigenmittel und zusätzliche Unternehmensabgaben lehnen wir ab. Wer Europas Wettbewerbsfähigkeit stärken will, muss Unternehmen finanziellen Spielraum für Investitionen, Innovation und die Erschließung neuer Märkte lassen.
Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gerne an Lisa-Marie Kallies (lisa-marie.kallies@bga.de).