30.04.2025

Erste Ver­ein­ba­run­gen im Koali­ti­ons­ver­trag von CDU, CSU und SPD zur Steu­er­po­li­tik

  • Investitions-Booster in Form einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen von 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027;
  • Senkung der Körperschaftsteuer in fünf Schritten um je ein Prozentpunkt ab 1. Januar 2028;
  • Wesentliche Verbesserung des Optionsmodells nach § 1a KStG und der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG;
  • Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode;
  • Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß in einem ersten Schritt um 5 Centpro kWh für schnelle Entlastungen;
  • Einführung des Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer;
  • Wiedereinführung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Speisen in der Gastronomie von 7 Prozent.

Der BGA sieht in diesen Maßnahmen zusammenfassend wichtige Schritte zur Verbesserung der steuerlichen Wettbewerbsfähigigkeit und zur Entlastung von Unternehmen in der Breite. Die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen, der Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 sowie weitere Verbesserungen bei der Körperschaftsteueroption und der Thesaurierungsbegünstigung können Investitionsanreize setzen. Mit der Entlastung kleiner und mittlere Einkommensbezieher werden die bereits beschlossenen Entlastungen in 2025 und 2026 fortgeführt. Davon profitieren auch kleinste und kleine Groß- und Außenhändler. Mit dem Festhalten am Solidaritätszuschlag besteht jedoch eine Sonderbelastung für Unternehmen und Leistungsträger weiter fort.

Erfreulich ist zudem, dass sich CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag dazu bekennen, die Verrechnungslösung bei Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuer möglich zu machen. Damit würde eine langjährige Forderung des BGA zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Logistikstandortes Deutschland umgesetzt. Aus dem Fehlen von Aussagen zur Verschärfung der Besteuerung von Erbschaften und Vermögen entnimmt der BGA, dass sich entsprechende Forderungen aus Reihen der SPD erfreulicherweise nicht durchgesetzt haben. Es bleiben jedoch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu anhängigen Verfahren mit Blick auf die Erbschaftsteuerermäßigungen für betriebliches Vermögen abzuwarten.

Kritisch sieht der BGA, dass der Koalitionsvertrag keine überzeugenden Antworten zu den strukturellen steuerlichen Herausforderungen aus der internationalen Zeitenwende gibt. So fehlen Reformschritte zur strukturellen Modernisierungen beispielsweise bei Unternehmens-umstrukturierungen ebenso wie bei der Gewerbesteuer zur Streichung der Besteuerung von Finanzierungsaufwendungen wie Zinsen, Mieten, Pachten, Lizenzen und Leasingraten. Diese Signale deuten nach Einschätzung des BGA eher auf eine Fortsetzung des Steuer- und Regulierungsdrucks: Bei der Gewerbesteuer sind offenbar Umgehungsmöglichkeiten ein politisches Ärgernis, weshalb auch der Mindestsatz von 200 auf 280 Prozent erhöht werden soll. Hinter der Überschrift “Aussetzen der globalen Mindeststeuer”, verbirgt sich tatsächlich ein Festhalten für große Unternehmen und lediglich eine vage Aussage in Richtung Vereinfachung und Vermeidung von Nachteilen für deutsche Unternehmen.

Grundsätzlich zu unterstützen ist die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -vermeidung sowie von Geldwäsche und Finanzkriminalität, zu der weitere gesetzliche Maßnahmen angekündigt werden. Dazu zählt die Ausweitung des Vorgehens gegen Steueroasen anstelle einer Vermeidung negativer Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft. Aus Sicht des BGA wäre die Reduktion der verschiedenen Maßnahmen des Steueroasenabwehrgesetzes erforderlich, wie es auch die Expertenkommission beim BMF 2024 vorgeschlagen hatte.Die Bonpflicht soll abgeschafft werden, an deren Stelle aber für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von über 100.000 Euro eine Registrierkassenpflicht ab 1. Januar 2027 eingeführt werden. Zweifel an der Effektivität solcher Maßnahmen sind nach Einschätzung des BGA berechtigt. Auch die Bürokratie wird dadurch nicht weniger. Würde die Einführung einer Finanztransaktionsteuer auf europäischer Ebene Realität, käme weitere neue Bürokratie hinzu.

Zudem gilt es mit Blick auf die Finanzierung der Maßnahmen zu berücksichtigen, dass ein Finanzierungsvorbehalt für alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages in der Vereinbarung verankert ist. Mit diesem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt werden auch die entlastenden Maßnahmen des Koalitionsvertrages wie letztlich auch die steuerlichen Entlastungen für Unternehmen und Bürger erfasst. Aus Sicht des BGA darf der Finanzierungsvorbehalt jedoch nicht zu Lasten von Maßnahmen gehen, die Wachstum und Investitionen im privaten Sektor ankurbeln.

“Verantwortung für Deutschland” - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 9. April 2025

Michael Alber
Geschäftsführer
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