Angekündigte Entlastungen schnell umsetzen
Wenngleich die erhofften großen Strukturreformen in der Steuerpolitik und im Sozialsystem ausgeblieben sind, gibt es einige positive Signale im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD. Der BGA konnte – auch im Schulterschluss mit anderen Verbänden – wichtige Erfolge erzielen.
Die neue Bundesregierung setzt klare Akzente beim Bürokratieabbau – ein zentrales Anliegen des BGA. Positiv hervorzuheben sind die angekündigten jährlichen Bürokratieentlastungsgesetze, Praxischecks durch Expertengruppen und Erfolgsindikatoren für neue Gesetzgebung. Die Ausweitung der One-in-One-Out-Regel sowie die deutliche Reduktion von Statistikpflichten versprechen echte Entlastung. Die Ersetzung des LkSG durch die CSDDD und die einstweilige Sanktionsaussetzung sind ein wichtiger Schritt. Auch die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie aller Verwaltungsleistungen – wenngleich ohne konkretes Zieldatum – soll in Schwung kommen.
Bei der Steuerpolitik werden einige BGA-Vorschläge aufgegriffen: Die Direktverrechnung der Einfuhrumsatzsteuer kommt, die Körperschaftsteuer soll schrittweise sinken und es wird temporäre degressive Abschreibungsmöglichkeiten geben. Eine umfassende Unternehmenssteuerreform bleibt jedoch aus. Auch bei der Gewerbesteuer oder den Sozialversicherungsbeiträgen ist keine Entlastung in Sicht – der BGA fordert weiterhin die Rückkehr zu einem Beitragssatz unter 40 Prozent.
Im Bereich Arbeit und Soziales überwiegt der kritische Blick: Zwar enthält der Vertrag positive Ansätze – etwa die Einführung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit sowie die Abschaffung des Vorbeschäftigungsverbots für Rentner – doch bleiben viele Ankündigungen vage. Die dringend notwendige Rentenreform und Vorschläge zur Senkung der explodierenden Sozialversicherungsbeiträge bleiben aus. Gleichzeitig drohen neue Belastungen: Der geplante Mindestlohn von 15 Euro sowie das Bundestariftreuegesetz bedeuten nicht nur Eingriffe in die Tarifautonomie, sondern neue bürokratische Hürden. Auch scheint ausgemacht, dass der Einfluss der Gewerkschaften in Unternehmen steigen wird.
Das klare Bekenntnis zu Freihandel ist ein starkes Signal. Ebenso begrüßt der BGA die angekündigte Ratifizierung bzw. Finalisierung zahlreicher Handels- und Investitionsabkommen sowie die vereinfachte Exportkontrolle durch Stichproben anstelle genereller Genehmigungspflichten. Die Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes und die Berücksichtigung von wirtschaftlicher Kooperation in der Entwicklungszusammenarbeit sind ein wichtiger Schritt. Ein Bekenntnis dazu, handelsfremde Themenkomplexe bei der Außenwirtschaft auszuklammern, wäre jedoch wünschenswert gewesen.
Der Sanierung und dem Ausbau aller Verkehrswege wird wieder Priorität eingeräumt, ebenso dem flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur auch für den Güterverkehr. Bei den Energiekosten sind spürbare Entlastungen durch die Senkung von Stromsteuer und Netzentgelten vorgesehen. Forderungen wie die Aussetzung der CO₂-basierten Lkw-Maut oder eine Reform des Energiebeihilferechts der EU bleiben hingegen noch offen.
Unser Fazit:Vor allem die Details in der Umsetzung müssen wir beobachten. Da alle Ankündigungen unter Finanzierungsvorbehalt stehen, bleibt zu hoffen, dass in der Praxis die richtigen Prioritäten gesetzt werden.


Dr. Andreas Rademachers
Leiter Politik + Strategie, Abteilungsleiter Energie + Umwelt
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 551
andreas.rademachers@bga.de

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