Rechtsvereinfachung zur Investitionsbeschleunigung
Deutschland muss schneller, flexibler und digitaler werden, um die vielfältigen Herausforderungen aus Krisen, Krieg und Transformation zu bewältigen. Dazu bedarf es aus Sicht des BGA wirksamer und entschlossener Rechtsvereinfachungen, um Investitionen zu erleichtern und zu beschleunigen. Komplexe und bürokratische Regulierungen sind nach der Umfrage des BGA zur wirtschaftlichen Lage und den weiteren Perspektiven zum Jahreswechsel 2022/23 für die Unternehmen neben einer verlässlichen und bezahlbaren Energieversorgung die vordringlichste politische Aufgabe. Indem rechtliche Hürden abgebaut und Vorgaben vereinfacht werden, kann es gelingen, am Wirtschaftsstandort Deutschland mehr Dynamik zu ermöglichen.
Der BGA hat vor diesem Hintergrund die Initiative des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) aufgenommen und in die Konsultation entsprechend den Anforderungen Schwerpunkte eingebracht, die aus Reihen der Mitglieder dem BGA vorgebracht wurden. Der BGA hat die Schwerpunkte darüber hinaus in einem Positionspapier zusammengefasst und ergänzt. Neben steuerlichen Aspekten wie der Vereinfachung der Thesaurierungsbegünstigung werden Vereinfachungen bei den Aufzeichnungspflichten für Sachzuwendungen an Geschäftskunden, bei der Umsatzbesteuerung auf Alt-Autoteile und die Einführung eines Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer mit dem entsprechenden Vorsteuerabzug angesprochen. Auch geht es dem BGA um eine bürokratiearme Umsetzung der EU-Kreditdienstleisterrichtlinie.
Vereinfachungen für Arbeitgeber bilden einen weiteren Schwerpunkt. So plädiert der BGA für eine praktikable Umsetzung der Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung, die die Bedarfe der modernen Arbeitswelt abbildet. Auch kann nach Auffassung des BGA auf das Schriftformerfordernis für Arbeitgeberpflichten verzichtet werden und sollte eine schnelle und kostengünstige Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ermöglicht werden.
Auch zu neuen gesetzlichen Regelungen hat der BGA Vereinfachungen angemahnt, insbesondere zum nationalen, aber auch europäischen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. So fordert der BGA, dass die Berichtsvorlage des BFA zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht verpflichtend vorgeschrieben wird, eine Risikoanalysen und -management auf der Basis von Green- bzw. White-Lists erfolgen können und überschießende Umsetzungen europäischer Richtlinien auch bei der Verbandsklagenrichtlinie vermieden werden.
Diese und weitere Maßnahmen zur Rechtsvereinfachung können auf der Homepage des BGA abgerufen werden.
Die Vorschläge zu Rechtsvereinfachungen hat der BGA den Ausschüssen für Wirtschaft, Recht und Finanzen des Deutschen Bundestages, dem Bundeskanzleramt sowie den Bundesministerien für Wirtschaft, für Justiz und der Finanzen zugleitet. Nach vielen Jahren, in denen der BGA immer wieder Vereinfachungen und Entlastungen gefordert hat, sollten die von der Ampelkoalition angestrebten Maßnahmen zur Planungsbeschleunigung zügig angegangen und zu breit angelegten Rechtsvereinfachungen erweitert werden. Nach verschiedenen Bürokratieentlastungsgesetzen ist es dringend an der Zeit, wirksam ausufernden Regulierungen Einhalt zu gebieten und den Wildwuchs zu beschneiden. Der BGA wird den von der Ampelkoalition angestrebten Bürokratieabbau an den vorgeschlagenen Maßnahmen messen.
Hier finden Sie das Positionspapier.
Ansprechpartner:
Michael Alber
Geschäftsführer
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 571
michael.alber@bga.de
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