BGA gibt Stellungnahme zum KOM-Vorschlag zu NGT ab
Im Juli 2023 hatte die EU-Kommission einen Vorschlag unterbreitet, mit dem ein neuer Rechtsrahmen für Pflanzen, die durch bestimmte neue genomische Techniken (NGT) gewonnen werden, sowie für die daraus hergestellten Lebens- und Futtermittel, geschaffen werden soll. Am 5. November 2023 endete eine Frist, binnen der zu diesem Vorschlag Rückmeldungen abgegeben werden konnten. Der BGA hat eine Stellungnahme abgegeben und den Vorschlag grundsätzlich begrüßt. Das gegenwärtige EU-Gentechnikrecht ist veraltet, ohne einen neuen Rechtsrahmen kann das Potential von NGT-Pflanzen zu einer nachhaltigeren Agrar- und Ernährungswirtschaft beizutragen, nicht ausgeschöpft werden. Der Kommissions-Vorschlag sieht vor, dass NGT-Pflanzen in zwei Gruppen eingeteilt werden. In die erste Gruppe sollen Pflanzen fallen, die mit auf herkömmliche Weise oder durch Mutationszüchtung hergestellten Pflanzen gleichwertig sind. Sie sollen von den Vorschriften für genetisch veränderte Pflanzen ausgenommen werden und müssen folglich nicht gekennzeichnet werden. Dies ist aus Sicht des BGA zu befürworten und entspricht auch den Empfehlungen vieler unabhängiger Wissenschaftler.
In die zweite Gruppe sollen alle NGT-Pflanzen fallen, bei denen es sich nicht um eine NGT1-Pflanze handelt. Für NGT2-Pflanzen sollen in abgeschwächter Form die EU-Regeln für genetisch veränderte Pflanzen gelten. Diesen Ansatz sieht der BGA kritisch. Eine entsprechende Kategorisierung ist in der europäischen Gesetzgebung neu und wird auch in Drittstaaten nicht angewendet. Der Regelungsvorschlag für NGT2-Pflanzen ist nach Ansicht des BGA nicht praktikabel, da für entsprechende Pflanzen bisher keinen Nachweis und Identifizierungsmethoden gegeben sind. Folglich ist nicht ersichtlich, wie ein solcher Organismus von einer NGT1-Pflanze oder von konventionell gezüchteten Pflanzen unterschieden werden kann. Es ist davon auszugehen, dass die vorgesehene Rückverfolgbarkeit nicht gewährleistet werden kann, was den internationalen Warenverkehr erheblich erschweren oder gar unmöglich machen wird. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Pflanzen, die laut Kommissionsvorschlag NGT2-Pflanzen sind, außerhalb der EU als konventionell eingestuft werden. Dies hätte in der Praxis zur Folge, dass es für Ware der vorgeschlagenen Kategorie 2 im internationalen Handel keinen sicheren Rechtsrahmen gibt. Positiv bewertet der BGA jedoch, dass der Zulassungsprozess für NGT2-Pflanzen erleichtert werden soll, wenn sie bestimmte Nachhaltigkeitskriterien aufweisen.
Der BGA begrüßt daher ausdrücklich den Fokus des Kommissionsvorschlages, der auf Eigenschaften gerichtet ist, die zu mehr Nachhaltigkeit beitragen, da moderne genomische Techniken dazu beitragen können, schneller neue Pflanzen zu gewinnen, die besser an den fortschreitenden Klimawandel angepasst sind und so zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen.


Sebastian Werren
Abteilungsleiter Agrar + Ernährungswirtschaft
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 561
sebastian.werren@bga.de

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