07.03.2024

Einigung bei der Forced Labour Verordnung

In den frühen Morgenstunden des 5. März haben die Verhandlungsführer im Trilog um die Forced Labour Verordnung eine Einigung erzielt. Produkte aus Zwangsarbeit sollen nicht mehr auf dem EU-Binnenmarkt bereitgestellt, verkauft und von dort exportiert werden.

Nach der ersten Analyse und den Statements des Europäischen Parlamentes und des Rates scheinen unsere Bemühungen in Zusammenarbeit mit EuroCommerce erfolgreich gewesen zu sein: Im Kompromiss ist keine Umkehrung der Beweislast vorgesehen. Auch in vielen weiteren Punkten konnte der Gesetzestext verbessert werden, beispielsweise hinsichtlich der Leitfäden für Unternehmen und der klaren Zuständigkeitsverteilung zwischen Mitgliedstaaten und Kommission. Auch die finanzielle Wiedergutmachung für Opfer aus Zwangsarbeit wurde erst einmal nicht gesetzlich verankert.

Die Kommission soll in einer Datenbank Informationen über Zwangsarbeitsrisiken sammeln und darin auch Berichte, etwa der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), berücksichtigen. Die endgültige Einigung muss jedoch noch offiziell vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Eine vorläufige Abstimmung im Plenum ist für den 22. April vorgesehen. Deutschland wird sich, nach internen Informationen, wahrscheinlich enthalten. Eine Einigung im Rat wird jedoch, aller Voraussicht nach, trotzdem zustandekommen.

Kontakt: Lisa-Marie Brehmer (lisa-marie.brehmer@bga.de)

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Lisa-Marie Brehmer
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