EU-Lieferkettenrichtlinie braucht einen neuen Anlauf
Die EU-Lieferkettenrichtlinie verfolgt zwar ein richtiges und wichtiges Ziel, ist aber in der Praxis für europäische Unternehmen schlicht nicht umsetzbar. Acht große Wirtschaftsorganisationen sprechen sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz von Menschenrechten aus, lehnen den aktuellen Entwurf aber wegen grober handwerklicher Mängel ab. Insbesondere der Mittelstand wird durch die geplanten Regelungen bei Weitem überlastet. Sie fordern eine Versachlichung der Debatte und appellieren an die Bundesregierung und weitere EU-Staaten, bei ihrer Position der Enthaltung zu bleiben. Ziel müsse es sein, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, der in der Praxis auch funktioniert und den Schutz von Menschenrechten sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen vereint.
Berlin/Frankfurt/Brüssel, 13.02.2024 – Die Wahrung der Menschenrechte rund um den Globus ist ein Ziel, dem sich deutsche und europäische Unternehmen eindeutig verpflichtet fühlen. Deshalb gelten in ihren Arbeitsstätten im In- und Ausland hohe Standards. Die Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, den Wohlstand auch im globalen Süden anzuheben und die sozialen Standards vor Ort zu verbessern. Die schweren handwerklichen Mängel in der jetzt zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie, insbesondere die fehlende Harmonisierung, könnten jedoch dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen sich aus Märkten und Ländern zurückziehen. Dann wäre das Feld offen für andere Marktteilnehmer mit deutlich geringeren Standards. Damit würde dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ein Bärendienst erwiesen. Daher braucht es eine Regulierung mit mehr Praxisbezug und Augenmaß.
Deutlich Kritik üben die acht Wirtschaftsorganisationen auch an der vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen und deren Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Deren unkalkulierbare Risiken würden ebenfalls dazu führen, dass Unternehmen sich aus schwierigen Märkten zurückziehen. Hinzu kommt der viel zu große Anwendungsbereich der Richtlinie, der weit über den Schutz der Menschenrechte und die eigenen Produktions- und Arbeitsstätten der Unternehmen hinausgeht. Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren. Gerade Industriefirmen haben häufig jeweils Zehntausende oder sogar eine sechsstellige Zahl von Zulieferern, von denen jährlich ein beträchtlicher Anteil wechselt. Viele Betriebe haben gar nicht die Verhandlungsmacht, um von ihren Lieferanten der vorgelagerten Stufen den geforderten Einblick in die Lieferkette zu erhalten. Daher ist es sinnvoll, die Sorgfaltspflichten auf das zu beschränken, was Unternehmen auch kontrollieren und beeinflussen können − den eigenen Betrieb, die Tochtergesellschaften sowie die Lieferanten der ersten Ebene der vorgelagerten Lieferkette, bei denen aufgrund der Marktmacht und des Umsatzes ein Einfluss möglich ist.
Ein wichtiger Grund für die ablehnende Haltung ist die fehlende Harmonisierung in wesentlichen Teilen der Richtlinie. Das grundlegende Ziel von Rechtsetzung für Nachhaltigkeit muss ein Maximalmaß an Harmonisierung sein. Dies wird mit der vorliegenden Richtlinie nicht erreicht. Ohne hinreichend verbindliche Harmonisierung durch eine Richtlinie droht die Fragmentierung des EU-Binnenmarkts, da innereuropäisch nicht die gleichen Gesetze und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gelten. Zudem wird den Mitgliedstaaten damit viel Raum für Interpretation oder zusätzliche Regelungen („goldplating“) gelassen. Hier bedarf es im Mindesten einer sogenannten Binnenmarktklausel. Andernfalls sind europäische Unternehmen mit 27 verschiedenen Einzelumsetzungen konfrontiert.
Darüber hinaus weisen die Organisationen darauf hin, dass die Bundesregierung bereits im Dezember 2022 eine unter allen drei Regierungsparteien abgestimmte Erklärung zur Lieferkettenrichtlinie in Brüssel zu Protokoll gegeben hat, die rote Linien aufzeigte. Unter anderem forderten darin SPD, Grüne und FDP, dass Deutschland nur dann einer finalen Richtlinie zustimmen könne, wenn diese eine „Safe Harbour“-Regelung für Unternehmen enthält, die sich Brancheninitiativen angeschlossen haben. Der Einsatz von anerkannten Zertifizierungen würde eine wesentliche Vereinfachung bedeuten und Unternehmen müssten nicht mehr jeden einzelnen Lieferanten von Neuem prüfen. Der aktuell auf dem Tisch liegende Richtlinienvorschlag schließt eine solche „Safe Harbour“-Regelung jedoch explizit aus.
Ansprechpartner für die Presse:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen
Florian Block, Telefon: +49 30 59 00 99 520, E-Mail: presse@ bga.de
Gesamtmetall, Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie Alexander Dennebaum, Telefon + 49 30 55150-215, E-Mail: dennebaum@ gesamtmetall.de
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
Juliane Wehr-Ibold, Telefon: +49 30 59 00 99 661,
E-Mail: j.wehr-ibold@ mittelstandsverbund.de
Stiftung Familienunternehmen und Politik
Roland Pichler, Telefon: +49 30 226052915,
E-Mail: pichler@ familienunternehmen-politik.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie
Petra Diroll, Telefon: +49 30 726220-22, E-Mail: pdiroll@ textil-mode.de
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
Ilka Ennen, Telefon +49 69 2556-1549, E-Mail: ennen@ vci.de
Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)
Thorsten Meier, Telefon: +49 69 6302 425, E-Mail: thorsten.meier@ zvei.org
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Holger Paul, Telefon: +49 69 66 03-1922, E-Mail: holger.paul@ vdma.org
Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de
Wahlarena 1: Die Großen bauen ab, die Kleinen machen zu: Wie schaffen wir die Trendwende in der Mittelstandspolitik?
Am 10. Januar 2025 mit Julia Klöckner, wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
mehrSpäte Erleichterungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG)
Als BGA haben wir den gesamten Prozess von der Entstehung des Gesetzes bis zur Implementierung kritisch begleitet.
mehrDAHD – das neue Kursprogramm ist da
Hochwertige Bildungsangebote für 2025
mehrBeitragssatz zur Pflegeversicherung soll steigen
Der Bundestag hat den Entwurf der Verordnung in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen und keinen Widerspruch erhoben.
mehrHohe Kosten und Bürokratie statt gewünschter Lenkungswirkung
Ein Jahr nach Einführung der CO2-basierten Lkw-Maut
mehrBGA-Rechtsausschuss tagt zu Data Act und Bürokratieabbau
Sitzung fand am 4. Dezember als Präsenzsitzung statt.
mehrWeihnachtsgruß
Der BGA wünscht ein frohes Fest!
mehrPraxis und Politik beim Lieferkettentag 2024
Spannende Speaker aus Wirtschaft, Politik, Ministerien und Wissenschaft
mehrWir brauchen Wirtschaftswahlkampf und Wirtschaftswende jetzt
Gemeinsame Erklärung der Wirtschaftsverbände zur Vertrauensfrage.
mehrAusschreibung
Projektkoordinator (m/w/d), Fachliche Expertise (m/w/d) sowie Prozessberater (m/w/d) für Peru oder Bolivien gesucht
mehrExport in der Dauerkrise
Es braucht jetzt eine echte Wirtschaftswende.
mehrDeutschland muss seine Hausaufgaben machen
Nur so kommt Wachstum.
mehrEin Meilenstein für die Wirtschaft
Wir brauchen das EU-Mercosur-Abkommen!
mehrMehr Fokus auf Afrika – 5. GABS
BGA stark vertreten auf dem 5. GABS in Nairobi
mehrBGA-Konjunkturumfrage – Mitmachen nicht vergessen!
Umfrage läuft noch bis zum 16. Dezember
mehrNeue Entwicklungen im Rahmen der Russlandsanktionen
EU plant weitere Verschärfung der Sanktionen.
mehrHerausforderungen der Verkehrswende
BGA-Verkehrsausschuss am 20. November in Berlin
mehrBGA Lunch Talk zur neuen Debatte um den Digital Services Act
Mit Gastreferentin Rechtsanwältin Valentin Lemonnier
mehrBundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Tariftreuegesetz
am 27. November 2024
mehrImport Promotion Desk unterstützt Handel von nachhaltigem Fisch
Initiative zur Importförderung übernimmt Sourcing von Fisch und Meeresfrüchten
mehr