EU-Lieferkettenrichtlinie braucht einen neuen Anlauf
Die EU-Lieferkettenrichtlinie verfolgt zwar ein richtiges und wichtiges Ziel, ist aber in der Praxis für europäische Unternehmen schlicht nicht umsetzbar. Acht große Wirtschaftsorganisationen sprechen sich grundsätzlich für eine EU-weite Regelung zum Schutz von Menschenrechten aus, lehnen den aktuellen Entwurf aber wegen grober handwerklicher Mängel ab. Insbesondere der Mittelstand wird durch die geplanten Regelungen bei Weitem überlastet. Sie fordern eine Versachlichung der Debatte und appellieren an die Bundesregierung und weitere EU-Staaten, bei ihrer Position der Enthaltung zu bleiben. Ziel müsse es sein, einen Gesetzesvorschlag zu präsentieren, der in der Praxis auch funktioniert und den Schutz von Menschenrechten sowie die berechtigten Interessen der Unternehmen vereint.
Berlin/Frankfurt/Brüssel, 13.02.2024 – Die Wahrung der Menschenrechte rund um den Globus ist ein Ziel, dem sich deutsche und europäische Unternehmen eindeutig verpflichtet fühlen. Deshalb gelten in ihren Arbeitsstätten im In- und Ausland hohe Standards. Die Unternehmen tragen maßgeblich dazu bei, den Wohlstand auch im globalen Süden anzuheben und die sozialen Standards vor Ort zu verbessern. Die schweren handwerklichen Mängel in der jetzt zur Abstimmung stehenden EU-Lieferkettenrichtlinie, insbesondere die fehlende Harmonisierung, könnten jedoch dazu führen, dass deutsche und europäische Unternehmen sich aus Märkten und Ländern zurückziehen. Dann wäre das Feld offen für andere Marktteilnehmer mit deutlich geringeren Standards. Damit würde dem eigentlichen Ziel der EU-Lieferkettenrichtlinie ein Bärendienst erwiesen. Daher braucht es eine Regulierung mit mehr Praxisbezug und Augenmaß.
Deutlich Kritik üben die acht Wirtschaftsorganisationen auch an der vorgesehenen zivilrechtlichen Haftung für Unternehmen und deren Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Deren unkalkulierbare Risiken würden ebenfalls dazu führen, dass Unternehmen sich aus schwierigen Märkten zurückziehen. Hinzu kommt der viel zu große Anwendungsbereich der Richtlinie, der weit über den Schutz der Menschenrechte und die eigenen Produktions- und Arbeitsstätten der Unternehmen hinausgeht. Unternehmen sollen demnach fast alle Stufen ihrer Lieferketten global auf Verstöße gegen Menschenrechte sowie Umwelt- oder Sozialstandards kontrollieren. Gerade Industriefirmen haben häufig jeweils Zehntausende oder sogar eine sechsstellige Zahl von Zulieferern, von denen jährlich ein beträchtlicher Anteil wechselt. Viele Betriebe haben gar nicht die Verhandlungsmacht, um von ihren Lieferanten der vorgelagerten Stufen den geforderten Einblick in die Lieferkette zu erhalten. Daher ist es sinnvoll, die Sorgfaltspflichten auf das zu beschränken, was Unternehmen auch kontrollieren und beeinflussen können − den eigenen Betrieb, die Tochtergesellschaften sowie die Lieferanten der ersten Ebene der vorgelagerten Lieferkette, bei denen aufgrund der Marktmacht und des Umsatzes ein Einfluss möglich ist.
Ein wichtiger Grund für die ablehnende Haltung ist die fehlende Harmonisierung in wesentlichen Teilen der Richtlinie. Das grundlegende Ziel von Rechtsetzung für Nachhaltigkeit muss ein Maximalmaß an Harmonisierung sein. Dies wird mit der vorliegenden Richtlinie nicht erreicht. Ohne hinreichend verbindliche Harmonisierung durch eine Richtlinie droht die Fragmentierung des EU-Binnenmarkts, da innereuropäisch nicht die gleichen Gesetze und Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen gelten. Zudem wird den Mitgliedstaaten damit viel Raum für Interpretation oder zusätzliche Regelungen („goldplating“) gelassen. Hier bedarf es im Mindesten einer sogenannten Binnenmarktklausel. Andernfalls sind europäische Unternehmen mit 27 verschiedenen Einzelumsetzungen konfrontiert.
Darüber hinaus weisen die Organisationen darauf hin, dass die Bundesregierung bereits im Dezember 2022 eine unter allen drei Regierungsparteien abgestimmte Erklärung zur Lieferkettenrichtlinie in Brüssel zu Protokoll gegeben hat, die rote Linien aufzeigte. Unter anderem forderten darin SPD, Grüne und FDP, dass Deutschland nur dann einer finalen Richtlinie zustimmen könne, wenn diese eine „Safe Harbour“-Regelung für Unternehmen enthält, die sich Brancheninitiativen angeschlossen haben. Der Einsatz von anerkannten Zertifizierungen würde eine wesentliche Vereinfachung bedeuten und Unternehmen müssten nicht mehr jeden einzelnen Lieferanten von Neuem prüfen. Der aktuell auf dem Tisch liegende Richtlinienvorschlag schließt eine solche „Safe Harbour“-Regelung jedoch explizit aus.
Ansprechpartner für die Presse:
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen
Florian Block, Telefon: +49 30 59 00 99 520, E-Mail: presse@bga.de
Gesamtmetall, Gesamtverband der Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie Alexander Dennebaum, Telefon + 49 30 55150-215, E-Mail: dennebaum@gesamtmetall.de
DER MITTELSTANDSVERBUND – ZGV e.V.
Juliane Wehr-Ibold, Telefon: +49 30 59 00 99 661,
E-Mail: j.wehr-ibold@mittelstandsverbund.de
Stiftung Familienunternehmen und Politik
Roland Pichler, Telefon: +49 30 226052915,
E-Mail: pichler@familienunternehmen-politik.de
Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie
Petra Diroll, Telefon: +49 30 726220-22, E-Mail: pdiroll@textil-mode.de
Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
Ilka Ennen, Telefon +49 69 2556-1549, E-Mail: ennen@vci.de
Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI)
Thorsten Meier, Telefon: +49 69 6302 425, E-Mail: thorsten.meier@zvei.org
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)
Holger Paul, Telefon: +49 69 66 03-1922, E-Mail: holger.paul@vdma.org


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

Wirtschaft im Gegenwind: Groß- und Außenhandel fordert Strukturreformen
Wir brauchen sehr viel schnellere und deutlichere Reformen.
mehr
Neue Leitlinien der EU-Kommission zur EUDR veröffentlicht
EU-Konsultation zu Zahlungsverzug
mehr

Rentenpaket bringt ein wenig Licht und viel Schatten
Das Bundeskabinett bringt teure sozialpolitische Wahlgeschenke auf den Weg
mehr
CBAM: Ausweitung droht
EU Kommission startet öffentliche Konsultation zur Ausweitung.
mehr
SPEG jetzt auf LinkedIn
Neue Kommunikationswege im BGA-PartnerAfrika-Projekt
mehr
Konjunktur wieder auf Talfahrt
Schwache Entwicklung der Industrieproduktion im zweiten Quartal.
mehr
100 Tage Regierung
BGA fordert Herbst des Handelns
mehr
Unsicherheit steigt, Exporte sinken
Die erratische Handelspolitik der USA schlägt sich deutlich im Außenhandel nieder.
mehr
Grundlegende Einigung zur Beilegung des transatlantischen Zollstreits
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und US-Präsident Donald Trump verkünden einen Durchbruch in den Verhandlungen
mehr
BGA-Konjunkturumfrage: Teilnahme noch kurze Zeit möglich!
Wir freuen uns über Ihre Mitwirkung
mehr
Wirtschaftssicherheit - Dialog mit dem BMWE intensiviert
Kommunikation und Sensibilisierung sind das Gebot der Stunde
mehr
Änderungen an der DGUV Vorschrift 2
Einsatz von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten sowie Fachkräften für Arbeitssicherheit ab 01. Juli 2025 neu geregelt
mehr
BGA als Premiumpartner: Launch des Ökoeffizienz-Siegels der Handelskammer Lima
Das BGA-Projektteam unterstützte den Entwicklungsprozess des Projekts im Auftrag des BMZ
mehr
Handel stärken – EUDR vereinfachen
Die EUDR sollte in die Omnibusinitiative aufgenommen werden.
mehr
Längere Arbeitszeit bedeutet soziale Gerechtigkeit
Die Forderung nach einer längeren Lebensarbeitszeit ist richtig und notwendig.
mehr
Die Zolleinigung ist ein schmerzhafter Kompromiss
Jedes Prozent Zoll ist ein Prozent zu viel.
mehr
Keine Belebung im zweiten Quartal
Konjunktur in Deutschland
mehr
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen: EU und Indonesien
Durchbruch nach zehn Jahren.
mehr
Aktuelle BGA-Konjunkturumfrage nun online
Ihre Einschätzung und Unterstützung ist gefragt!
mehr
Grenzkontrollen werden zum Bremsklotz
Es wirkt zunehmend, als würden sie als politisches Druckmittel eingesetzt werden.
mehr