EU-Parlamentsposition zur Europäischen Lieferkettenrichtlinie ist beschlossene Sache
Die Europäische Lieferkettenrichtlinie Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) ist angenommen worden. (366 Ja-Stimmen, 225 Nein-Stimmen und 38 Enthaltungen). Der endgültige Standpunkt des Europäischen Parlamentes entspricht im Wesentlichen dem Kompromisstext, der zuvor im federführenden Rechtsausschuss JURI erzielt wurde. Zahlreiche Änderungsanträge aus dem Plenum, teils von Fraktionen, teils von einzelnen Abgeordneten oder Gruppen, sind weitgehend gescheitert.
Erfreulicherweise wurde die sog. "Direktorenklausel" gestrichen. Sie verpflichtet die Mitglieder der Unternehmensleitung von EU-Unternehmen, die Umsetzung von Verfahren und Maßnahmen zu Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und die Anpassung der Sorgfaltspflicht an die Unternehmensstrategie einzurichten und zu überwachen.
Der von der deutschen Europaabgeordneten Angelika Niebler eingebrachte Änderungsantrag, welcher die Europäische Kommission verpflichtet hätte die Richtlinie sechs Jahre nach ihrer Umsetzung in eine Verordnung umzuwandeln, wurde dagegen abgelehnt. Dies hätte einen großen Schritt zu mehr Harmonisierung innerhalb der Mitgliedsstaaten darstellen können.
Folgende Punkte beinhaltet die Position des Europäischen Parlamentes:
Anwendungsbereich:
- Unternehmen sind in der ersten Stufe, die direkt nach dem Inkrafttreten gelten soll, ab 1.000 Mitarbeitern und mit mindestens 150 Mio. Euro Nettojahresumsatz erfasst. Dies könnte bereits ab 2027 gelten, sofern das Gesetzgebungsverfahren ohne Verzögerungen verläuft.
- Durch die zweite Stufe, 4 Jahre nach in Krafttreten der Richtlinie, sind Unternehmen betroffen, die mindestens 500 Mitarbeiter und einen Nettojahresumsatz von mindestens 150 Mio. Euro vorweisen können. Diese zweite Stufe könnte bereits ab 2028 der Fall sein.
- Die dritte Phase stellt eine Übergangsphase für Unternehmen ab 250 Mitarbeitern und 40 Mio. Euro Nettojahresumsatz dar. Diese Unternehmen dürfen, sofern sie nicht die Kriterien der zweiten Stufe erfüllen, sich selbst und mit Begründung ein weiteres Jahr von den Pflichten der Richtlinie entbinden. Das Ende diese Ausnahmeregelung könnte dann ab 2029 vorliegen
Umfang:
- Der Begriff der Wertschöpfungskette wurde neu definiert und beinhaltet nun Tätigkeiten auf allen Ebenen der gesamten Zuliefererkette: Insbesondere sind die Beschaffung, Gewinnung, Herstellung, der Transport und die Lagerung von Rohstoffen oder Teilen des Produktes oder der Dienstleistung auf allen Ebenen erfasst. Auch nachgelagerten Tätigkeiten sollen umfasst werden: Dabei jedoch nur soweit Stufen des Verkaufs, Vertriebs, Transports, der Lagerung und der Abfallbewirtschaftung betroffen sind.
- Die Vielzahl der bereits im Vorschlag der Kommission enthaltenen internationalen Menschenrechts-, Grundfreiheits- und Umweltschutzabkommen, die detailliert im Annex aufgelistet sind, wird erheblich erweitert. Insbesondere Umwelt- und Klimaschutzaspekte sind deutlich präsenter.
Sorgfaltspflichten:
- Die Idee eines risikobasierten Ansatzes wurde weiterentwickelt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen ihren individuellen Sorgfaltspflichten risikobasiert nachkommen.
- Die bisherige Verpflichtung, die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Rahmen direkter Geschäftsbeziehungen vertraglich sicherzustellen, wird abgeschwächt und ist nur noch eine zwingende Vorsichtsmaßnahme. Das bedeutet, dass es künftig nicht mehr möglich sein wird, die Verantwortung zu übertragen oder gar eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen.
- Der Richtlinientext definiert nun genauer, welche Stakeholder in die verschiedenen Schritte einzubeziehen sind. Alle Personen oder Gruppen, die berechtigte Rechte oder Interessen im Zusammenhang mit einer Wertschöpfungskette haben oder haben könnten, sind zu berücksichtigen.
- Die Bestimmungen zur Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen wurden ergänzt und konkretisiert. Kann eine nachteilige Auswirkung nicht sofort beseitigt werden, sollen die Unternehmen gleichzeitig geeignete Maßnahmen zur Beendigung und Beseitigung der Auswirkung ergreifen. Der neu geschaffene Artikel 8c regelt die Einzelheiten der Abhilfemaßnahmen.
Haftung:
- Weiterhin besteht auch eine Regelung zur zivilrechtlichen Haftung. Unternehmen sollen dann zivilrechtlich haftbar sein, wenn ein eigenes Versäumnis bei den Sorgfaltspflichten vorliegt, dieses Versäumnis eine Ursache oder einen Beitrag zu einem Schaden darstellt und darüber hinaus ohne das Versäumnis der Schaden ermittelt, verhindert, gemildert oder beendet hätte werden können. Es sollen einstweilige Unterlassungsklagen, Sammelklagen, Klagen in Prozessstandschaft und eine Verpflichtung zur Offenlegung von Beweismitteln bei der Vorlage von Anscheinsbeweisen ermöglicht werden.
Im nächsten Schritt beginnen nun die Trilogverhandlungen. Die erste formale Sitzung fand bereits am 8. Juni statt.
Übersicht der Positionen im Trilog
Position Rat der EU
Kommissionsentwurf


Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.brehmer@bga.de

EUDR: Schritt in die richtige Richtung
Bürokratie ist immer noch auf Platz 1 der Belastungen der deutschen Unternehmer.
mehr
Update zur EUDR
Wünschenswert: Anwendungsbeginn der EUDR für alle Unternehmen um ein Jahr zu verschieben.
mehr
Wohin steuert der Außenhandel?
Eindrücke aus dem BGA-Außenwirtschaftsausschuss
mehr
BGA-Konjunkturumfrage 2025/2026 startet in Kürze!
Los geht es am 24. November 2025.
mehr
Produktion und Auftragseingänge stabilisieren sich auf niedrigem Niveau
Geprägt wurde dies insbesondere durch die positive Entwicklung in der Industrie.
mehr
Gastredner MdB Henning Rehbaum zu Fachkräftemangel
Gemeinsamer BGA-Verkehrsausschuss & BDB AG
mehr
Seminar „Kartellrechtliche Compliance“ erfolgreich gelaufen
von DAHD und BGA in Frankfurt am Main
mehr
EU-Parlament setzt richtiges Signal für Bürokratieabbau
Es ist enttäuschend, dass keine Mehrheit mit der pro-europäischen Fraktion möglich war.
mehr
Wirtschaft schlägt Alarm: Rentenpaket untragbar
Mit einem dringenden Appell an die Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD werben mehr als 30 Wirtschaftsverbände für eine Ablehnung des aktuellen Regierungsentwurfs zur Rente.
mehr
BGA mahnt stärkere Wahrung der nationalen Zuständigkeiten an
Wir erwarten von der Politik, dass sie alles für mehr Wettbewerbsfähigkeit tut.
mehr
Aktuelle Konjukturdaten
Wachstumsschwäche setzt sich im Herbst fort
mehr
Außenwirtschaftsförderung für die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI)
GTAI-Partner-Dialog
mehr
neue Digitalisierungs- und Innovationsförderung
Gemeinsames Webinar von KfW und BGA
mehr
Abschaffung des Lkw-Fahrverbots an uneinheitlichen Feiertagen beschlossen
Anpassunf der StVO steht noch aus
mehr
EUDR
Verbände fordern Verschiebung, Nachbesserung und Rechtssicherheit
mehr
Aussenwirtschaftstag der Bundesregierung
Gute Diskussionen, viele offene Fragen
mehr
BGA-Jahresmagazin 2025/26
Aktuelle Themen die den Groß- und Außenhandel und seine Dienstleister bewegen.
mehr
CBAM-Update: Neue Regelungen und Auswirkungen für Unternehmen
Der BGA verfolgt die aktuellen Entwicklungen rund um den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) aufmerksam – zuletzt gab es mehrere wichtige Neuerungen mit Auswirkungen für Unternehmen.
mehr
EUDR: EU-Kommission lenkt zu spät ein
Vollständige Verschiebung besser
mehr
Lieferkettentag 2025
zum tiefgreifenden Wandel globaler Lieferketten
mehr