04.12.2024

EUDR: Gewonnene Zeit gut nutzen

„Mit der gestrigen Einigung auf europäischer Ebene ist nun die Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr beschlossene Sache - und das ist gut so. Endlich gibt es Klarheit über den Anwendungsbeginn der Verordnung. Das gibt den Unternehmen etwas mehr der dringend notwendigen Planungssicherheit. Nun gilt es, die gewonnene Zeit effektiv zu nutzen. Wenn schon eine zusätzliche Regulierung kommen muss, sollte sie wenigstens handwerklich gut gemacht sein“, kommentiert BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura die gestrige Entscheidung zur EU-Entwaldungsverordnung.

Und weiter: „Vor allem die EU-Kommission steht in der Pflicht, endlich die Kernelemente der Verordnung bereitzustellen. So fehlt beispielsweise noch immer das Benchmarkingsystem, das Länder in Risikokategorien einteilt und den Umfang der Sorgfaltspflichten definiert, sowie ein funktionierendes EU-IT-System, das für die Umsetzung unerlässlich ist. Es kann nicht sein, dass die in der Verordnung festgeschriebenen Instrumente immer noch fehlen. Ohne diese Grundlagen ist eine ordnungsgemäße Vorbereitung für Unternehmen schlicht unmöglich.“

„Der europäische Mittelstand ist durch die vielen Richtlinien aus Brüssel schon bis an die Grenzen belastet. Die Verschiebung bedeutet jetzt eine wichtige Verschnaufpause in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten“, so Jandura abschließend.

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