19.10.2023

Offener Brief zur ermäßigten Umsatzsteuer

Der am 1. Juli 2020 eingeführte reduzierte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen hat einer extremen Notlage der Gastronomiebranche Rechnung getragen und zu einer Stabilisierung der gesamten Branche beigetragen. Auch der Großhandel, welcher Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen beliefert, hat von der stabilisierenden Wirkung dieser Absenkung profitiert.

Restaurants, Hotels und Cateringunternehmen sind aber weiterhin in Folge von Pandemie, Inflation und auch dem Fachkräftemangel, in einer extrem schwierigen wirtschaftlichen Situation. Durch die massiven Einbußen in der Corona-Krise ist die Zahl der Geschäftspartner des GV Foodservice in der Gastronomie bereits von 222.400 im Jahr 2019 auf 186.600 im Jahr 2021 zurückgegangen. Bis heute haben sich die betroffenen Branchen nicht erholt.

In 23 von 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union gibt es zudem eine reduzierte Umsatzsteuer für die Gastronomie. Eine Rückkehr zum vollen Steuersatz würde zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil für in Deutschland angesiedelte Hotels, Restaurants und Cateringunternehmen führen – vor allem auch in grenznahen Regionen.

Um die drohende Rückkehr zum vollen Steuersatz zu verhindern, hat der BGA gemeinsam mit dem GV Foodservice einen Brief an die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses versandt. 

Neben der schwierigen wirtschaftlichen Lage sprechen vor allem auch ordnungspolitische Gründe für die Beibehaltung eines reduzierten Umsatzsteuersatzes. Man würde so vermeiden, zu einer Situation zurückzukehren, in der es erneut zu einer Verzerrung des Wettbewerbs wesentlich gleicher Produkte durch unterschiedliche steuerliche Behandlung kommt. Denn im Gegensatz zu vor Ort konsumierten Speisen unterliegen gelieferte oder mitgenommene Speisen schon seit geraumer Zeit dem ermäßigtem Umsatzsteuersatz. Insbesondere Lieferdienste, aber auch Einzelhandelssupermärkte und Discounter treten mit ihrem umfangreichen Angebot verzehrfertiger Speisen schon längst in Konkurrenz zu Restaurants, Betriebs- und Schulverpflegung.

Der BGA wird über die weitere Entwicklung informieren. Den Brief können Sie hier einsehen.
 

Ansprechpartner:

Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Außenhandelspolitik, Importförderung und Entwicklungszusammenarbeit
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 594
marcus.schwenke@bga.de