01.02.2024

Pleiten, Pech und Pannen: CBAM

Wie bereits berichtet, wurden die CBAM-Bestimmungen seitens der EU-Kommission letztes Jahr kurzfristig verkündet. Dann dauerte es eine lange Zeit bis die zuständige nationale Behörde in Deutschland benannt wurde. Kaum benannt, setzte sie ein kompliziertes Verfahren auf, welches keiner verstand. Zu guter Letzt versagte die Technik beim vorläufigen CBAM-Melderegister in Brüssel und der Frust bei Unternehmen war groß. Ein neuliches Paradebeispiel, wie kluges Verwaltungshandeln in angespannten Zeiten nicht aussehen sollte.

Der BGA und seine Mitgliedsverbände beschwerten sich und es scheint gelungen zu sein, Einsicht zu erzielen. So hat die Kommission mit Nachricht vom 29. Januar 2024 abends, die CBAM-Meldefrist um 30 Tage vom 31. Januar 2024 auf nunmehr den 1. März 2024 verlängert. (Link hier)
Taggleich hat die nationale CBAM-Behörde in Deutschland, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) vermeldet, dass die verzögerte Bereitstellung der Registrierungsmöglichkeiten für berichtspflichtige Anmelder und somit die späte Möglichkeit zur Erstellung der CBAM-Berichte in Deutschland für berichtspflichtige Anmelder nicht zur Verhängung von Sanktionen oder anderen Nachteilen führen wird.

BGA und seine Mitgliedsverbände fordern in Brüssel wie Berlin nun auf, umgehend alles zu tun, damit zukünftiges Verwaltungshandeln resilienter wird. Neben entschlackten Vorschriften gehört eine effiziente Verwaltung mit gut durchdachten und erprobten Prozessen unabdingbar zu einem gelungenen Bürokratieabbau.
 

Ansprechpartner:

Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de