Umsetzung der CSRD in Deutschland
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat im März 2024 den Referentenentwurf zur deutschen Umsetzung der neuen europäischen Nachhaltigkeitsberichterstattung für große und börsennotierte Unternehmen veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen sollen nach Ausführungen des BMJ im Wesentlichen einer Eins-zu-eins-Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) entsprechen.
Bereits jetzt sind bestimmte Unternehmen, z. B. Banken, zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung über grundlegende Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Im Zuge der Umsetzung der CSRD soll diese Erklärung durch die Pflicht zur Erweiterung des (Konzern-)Lageberichts um einen Nachhaltigkeitsbericht ersetzt werden und der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich ausgeweitet werden. Nach § 289b HGB-E hat eine Kapitalgesellschaft ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern, wenn die Kapitalgesellschaft groß oder kapitalmarktorientiert ist. Groß ist eine Kapitalgesellschaft, wenn diese zwei der drei folgenden Merkmale überschreitet: Bilanzsumme: 25 Millionen Euro, Umsatzerlöse: 50 Millionen Euro, Arbeitnehmer: 250 im Jahresdurchschnitt. Die Vorschriften sind auch auf bestimmte offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften anzuwenden.
Der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist erheblich. Nach dem derzeitigen Stand schätzt das BMJ einen einmaligen Erfüllungsaufwand in Höhe von 748 Millionen Euro sowie einen laufenden Erfüllungsaufwand von jährlich ca. 1,4 Milliarden Euro. Ärgerlich ist aus Sicht des BGA dabei, das die Umsetzung der europäischen Vorgaben nicht der „One in, one out“-Regelung unterliegt. Es wird auf eine 1:1 Umsetzung von EU-Recht verwiesen. Der Gesetzentwurf umfasst insgesamt 181 Seiten.
Als Teil des (Konzern-)Lageberichts soll der Nachhaltigkeitsbericht zukünftig Gegenstand einer inhaltlichen Prüfung werden. Die Prüfung soll dabei nur durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft möglich sein, wobei auch der Abschlussprüfer des Jahres- bzw. Konzernabschlusses als Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts ausgewählt werden kann. Unabhängige Erbringer von Bestätigungsunterlagen sollen nicht als Prüfer zugelassen werden. Eine Verschärfung der bestehenden Sanktionen bei Verstößen gegen Berichtspflichten sieht der Referentenentwurf für die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht vor.
Wenn Unternehmen unter die CSRD fallen und dazu verpflichtet sind, ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht zu erweitern, „kann“ dieser Nachhaltigkeitsbericht den Bericht aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ersetzen. Die Regelung soll der Vermeidung doppelter bzw. gleichgelagerter Berichtspflichten dienen.
Für das erste Geschäftsjahr 2024 gilt die Nachhaltigkeitsberichterstattung (Art. 2 des Entwurfs) nur für große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern. In den nachfolgenden Geschäftsjahren werden bis 2024 stufenweise weitere Gruppen von Unternehmen einbezogen. Der größte Zuwachs ist für das Geschäftsjahr 2025 zu erwarten, wenn erstmals auch nicht kapitalmarktorientierte aber bilanzrechtlich große Unternehmen einbezogen werden. Nach den Ausführungen im Referentenentwurf schätzt das BMJ die Zahl der betroffenen Unternehmen auf 13.000, insbesondere Kapitalgesellschaften, haftungsbeschränkte Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften. Der BGA geht davon aus, dass hiervon auch Unternehmen des Groß- und Außenhandels sowie der B2B-Dienstleister betroffen sein werden.
Die Umsetzung der europäischen Vorgaben durch die CSRD muss nach Ausführungen des Entwurfs bis zum 6. Juli 2024 erfolgt sein.


Stephanie Schmidt
Justiziarin, Abteilungsleiterin Recht + Wettbewerb
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 583
stephanie.schmidt@bga.de

Fortschritt bei der Rente, Beitragssenkung bleibt aus
Fortschritt bei der Rentenkommission trotz ausbleibender Beitragssenkung.
mehr
Strukturreformen als Schlüssel für Wohlstand und Sicherheit
Studie des Gemeinschaftsausschusses der gewerblichen Wirtschaft.
mehr
Arbeitskräftezuwanderung im Fahrermarkt
Interministerieller Austausch zwischen Politik und Wirtschaft.
mehr
DGB legt Steuerkonzept für die Steinzeit vor
Der Versuch eines gerechten Steuersystems scheitert.
mehr
BGA fordert rechtssichere Übergangsregelung bei der Greenwashing-Richtlinie
BGA fordert eine praxistaugliche Umsetzung der europäischen Empowering Consumers Directive (EmpCo-Richtlinie).
mehr
EU baut Handelsbeziehungen zu Südkorea und Afrika aus
Die EU setzt verstärkt auf den Ausbau strategischer Partnerschaften.
mehr
EU erwägt stärkere handelspolitische Schutzmaßnahmen gegenüber China
Abhängigkeit soll hiermit reduziert werden
mehr
WAA diskutiert über Wirtschaftsdiplomatie
BMLEH stellt Ernährungs- und Landwirtschafts-Referenten-Konzept des Ministeriums vor.
mehr
Fortschritte beim EU-US-Handelsabkommen
Aber neue Zolldrohungen sorgen für Unruhe.
mehr
Verbändeallianz ruft EP zur Zustimmung zum NGT-Kompromiss auf
Die Abgeordneten werden aufgefordert, dem Kompromiss ohne Änderungen zuzustimmen.
mehr
Die Sozialpartner müssen Verantwortung übernehmen
Die wirtschaftliche Lage des Landes ist zu ernst, um weiter ideologische Grabenkämpfe zu führen.
mehr
Zuviel Bürokratie beim IAA
Brief an BMWE zum Industrial Accelerator Act
mehr
EUDR: Diskussionen zum Vereinfachungspaket und aktueller Stand des EU-Informationssystems
Vertreter aus der EU als auch aus Drittstaaten kritisieren insbesondere das Benchmarking-System der EUDR
mehr
Deutsch-Amerikanischer Wirtschaftstag 2026 am 9. Juni in Mainz
Wirtschaftliche Beziehungen zwischen Deutschland und den USA fördern
mehr
Ausstellung elektronischer Rechnungen
Wirtschaft fordert mehr Rechtssicherheit
mehr
BGA-Lieferantentrainings gehen in die nächste Runde
Trainings in Südafrika, Ecuador und Argentinien
mehr
Sozialabgaben geraten außer Kontrolle
BGA zum Frühjahrsgutachten der Wirtschaftsweisen
mehr
Gemeinschaftsausschuss legt Studie zur Stärkung der Wachstumsgrundlagen vor
Der Gemeinschaftsausschuss der Deutschen Wirtschaft, dem der BGA angehört, eine Studie „Wachstumsgrundlagen erneuern, Sicherheit nachhaltig stärken“ in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse nun vorliegen und bald vorgestellt werden.
mehr
Wilhelm Schuster neuer baupolitischer Sprecher des BGA
Die jüngste Sitzung der Gesprächsrunde des baunahen Großhandels am 28. April 2026 stand im Zeichen personeller Änderungen und der aktuellen wirtschaftlichen Lage im baunahen Großhandel.
mehr
Angebot der Arbeitgeber in der Großhandels-Tarifrunde
Die Arbeitgeber sind einen deutlichen Schritt auf Gewerkschaft und Beschäftigte zugegangen
mehr