11.05.2023

WAA berät über Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten

Schwerpunkt der 252. Sitzung des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (WAA) lag dabei auf dem Thema „Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten“, der auch einem ersten Erfahrungsaustausch zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Deutschland dienen sollte. In einem ersten Vortrag, der Ende April 2023 stattfindenden Beratung, wurde über „Resilienz und Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten“ aus wissenschaftlicher Perspektive informiert. Darin wurde u. a. die These aufgeworfen, dass ein Kompromiss aus globalen und lokalen Lösungen der beste Weg zu mehr Resilienz in landwirtschaftlichen Lieferketten sei.

Der zweite Vortrag betrachtete aus Unternehmensperspektive Chancen und Herausforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Hier wurde betont, dass durch das Gesetz mehr Transparenz geschaffen werde. Allerdings sei die Datenflut, die in Folge der Umsetzung anfalle, als kartellrechtlich kritisch einzuschätzen. Der letzte Vortrag hatte „Die praktische Umsetzung des LkSG aus der Sicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) zum Gegenstand. Es wurde ausgeführt, dass es sich im Spannungsfeld zwischen „möglich und machbar“ abspiele. Menschenrechte weltweit zu achten, müsse für Unternehmen machbar sein. Unternehmen müssten sich mit den identifizierten Risiken ernsthaft und nachvollziehbar befassen. Das Gesetz zwinge die Unternehmen nicht dazu, deutsches Arbeitsrecht weltweit durchzusetzen. Das Bemühen, den Anforderungen der Vorschriften gerecht werden zu wollen, müsse erkennbar sein. Wer das Gesetz erfüllen wolle, werde dies auch schaffen. Es wurde zeitnah eine Handreichung in Aussicht gestellt, die sich explizit an Unternehmen richte, die dem Wortlaut nach nicht unter das LkSG fallen.

In den anschließenden Diskussionen brachten Vertreter der Wirtschaft die Sorge zum Ausdruck, dass insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Anforderungen des LkSG an ihre Grenzen stoßen. Insbesondere für diese müsse darauf geachtet werden, dass die Anforderungen langfristig verwaltbar bleiben. Zudem wurde die Sorge geäußert, dass Lieferströme durch das LkSG umgelenkt werden könnten und dadurch die Angebotsvielfalts in Deutschland zurückgehen könne.

Weitere Themen, die in der Sitzung erörtert wurden, waren ein Sachstandsbericht zu Agrarimporten aus der Ukraine in die EU sowie der aktuelle Stand der Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien sowie der EU und den Mercosur-Staaten.
 

Sebastian Werren
Abteilungsleiter Agrar + Ernährungswirtschaft
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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