Berufsvalidierung kommt
Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 5. Juli 2024 dem Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen Kompetenzen, Fähigkeiten und Erfahrungen, die auch ohne vorherige Ausbildung im Berufsleben gesammelt wurden, formal festgestellt und bescheinigt werden. Ziel dieser Validierung ist es, Kompetenzen sichtbar und verwertbar zu machen und berufliche Lebensläufe zu honorieren. Langjährig Beschäftigten ohne Berufsausbildung sowie Quereinsteigern soll damit die Möglichkeit eingeräumt werden, sich ihre erworbenen Berufserfahrungen anerkennen zu lassen und ihnen damit eine bessere Berufsperspektive im bestehenden System der beruflichen Bildung zu eröffnen.
Die Validierung setzt voraus, dass Berufserfahrungen über einen Zeitraum gesammelt wurden, der dem Eineinhalbfachen der Ausbildungszeit im jeweiligen Beruf entspricht. Teilnehmer am Validierungsverfahren müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Mit dieser Anforderung hat sich der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt. Zuvor gab es die Sorge, eine Berufsvalidierung ohne Altersgrenze könnte junge Menschen animieren, statt einer dualen Ausbildung den Weg einer Berufsvalidierung zu wählen, was zu Lasten der betrieblichen Ausbildung ginge.
Des Weiteren soll mit dem Gesetz die Digitalisierung der beruflichen Bildung vorangetrieben werden, indem konsequent digitale Dokumente und medienbruchfreie digitale Abläufe in der Verwaltung ermöglicht werden.
Ein wesentliches Element ist der Wegfall des Schriftformerfordernisses beim Ausbildungsvertrag und ihn ändernden Vereinbarungen (§ 11 BBiG). Die Schriftform wird durch Textform ersetzt. Der Ausbildende muss jedoch den Empfang der „Vertragsabfassung“ (ehemals „Vertragsniederschrift“) durch den Auszubildenden nachweisen und diesen Empfangsnachweis bis drei Jahre nach Ende des Ausbildungsverhältnisses aufbewahren.
In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass der Bundestag seiner Anregung zur unteren Altersgrenze von 25 Jahren gefolgt ist. Er kritisiert jedoch, dass sein Vorschlag, Berufserfahrung in Höhe des Zweieinhalbfachen der Ausbildungszeit zu verlangen, nicht aufgegriffen wurde. Die Länderkammer bekräftigt ihre Forderung, die Schaffung des Anspruchs auf ein Feststellungsverfahren auf den 1. Januar 2026 zu verschieben. Nur so sei die rechtssichere Durchführung von Validierungsverfahren sicherzustellen, zumal die zuständigen Stellen bisher keine Erfahrung mit solchen Validierungen hätten und eine ausreichende Vorbereitungszeit bräuchten.
Der BGA hat das neue bürokratische und teure Validierungsverfahren grundsätzlich kritisiert, u.a. weil damit eine Konkurrenz zur klassischen dualen Berufsausbildung geschaffen wird. Der Vorrang der beruflichen Ausbildung und die Sicherung der Qualität der dualen Ausbildung müssen aber weiterhin oberste Priorität haben. Positiv ist insoweit die Einführung eines Mindestalters von 25 Jahren zu bewerten. Die übrigen Elemente, insbesondere zur Digitalisierung und Entbürokratisierung, begrüßen wir.
Nach Ausfertigung und Verkündung kann das Gesetz zum überwiegenden Teil am 1. August 2024 in Kraft treten.
Link zum Berufsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG): https://dip.bundestag.de/vorgang/berufsbildungsvalidierungs-und-digitalisierungsgesetz-bvadig/308708


Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 547
denis.henkel@bga.de

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