BGA zum Konjunkturpaket
„Ein dynamischer Aufholprozess nach dem wirtschaftlichen Neustart ist Voraussetzung für die Sicherung von Unternehmen und einer hohen Beschäftigung. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz setzt die Große Koalition wichtige Impulse für die Belebung von Investitionen und Binnenkonjunktur, auch wenn bei einzelnen Punkten noch nachjustiert werden muss.“ Dies erklärt Ines Kitzing, 1. Vizepräsidentin des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), anlässlich der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes.
„Mit den steuerlichen Maßnahmenbündel, etwa im Bereich der Verlustverrechnung, der degressiven Abschreibung, bei der Gewerbesteuer sowie bei der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer, wird die Liquidität in Unternehmen weiter gestärkt. Die Anreizwirkungen haben allerdings noch Luft nach oben, wenn die Verlustverrechnung besser ausfallen, die Hürden des Verrechnungsmodells bei der Einfuhrumsatzsteuer weggeräumt und die Abschreibungen dauerhaft gestärkt werden würden.
Für den gesamten B2B-Bereich ist die Absenkung der Umsatzsteuersätze lediglich ein durchlaufender Posten, der aber mit erheblichen Kosten, Bürokratie und Rechtsunsicherheiten verbunden ist. Dies ließe sich reduzieren mittels einer optional ausgestaltbaren Vereinfachungsregelung für den B2B-Bereich: Umsätze zwischen Unternehmen könnten von der Senkung der Umsatzsteuersätze ausgenommen werden und somit die temporäre Herabsetzung erst auf der Endstufe bei Verkauf an den Endverbraucher erfolgen. Sollten Politik und Finanzverwaltung diesen Vorschlag verwerfen, bedarf es mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit wegen der kurzen Umstellungszeit weitgehender Billigkeitsregelungen, nach denen der Vorsteuerabzug im B2B-Bereich nicht in Frage gestellt wird, wenn die administrative Umstellung der Sätze in die betriebliche Praxis fehlerhaft oder technisch-administrativ bedingt nur verzögert erfolgte“, fordert die Unternehmerin.
„Die Krise zeigt auch deutlich, wie wichtig neben einer wachsenden Wirtschaft solide Staatsfinanzen sind. Die nun geplante Neuverschuldung von 218 Milliarden Euro werden wir nur schultern können, wenn wir konsequent in Wachstum, Innovationen und Digitalisierung investieren. Steuererhöhungen zur Finanzierung wären der völlig falsche Weg“, so Kitzing abschließend.
24 Berlin, 22. Juni 2020
Ines Kitzing
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