Neues Kartellrecht schwächt Wirtschaftsstandort unnötig
„Entgegen der nachdrücklichen Warnungen aus der Wirtschaft hat der Deutsche Bundestag gestern mit dem neuen Kartellrecht den Wirtschaftsstandort Deutschland weiter und vor allem unnötig geschwächt. Unabhängig von jeglichen Rechtsverstößen kann das Bundeskartellamt nun empfindliche Maßnahmen gegen wirtschaftlich ‚zu’ erfolgreiche Unternehmen treffen – bis hin zu einer Unternehmenszerschlagung. Es genügt die Feststellung, dass der Wettbewerb erheblich und fortwährend gestört ist.“, kommentiert Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) die Verabschiedung der 11. GWB-Novelle durch den Deutschen Bundestag.
„Die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ist bereits jetzt durch die hohe Steuerlast und stetig steigende Energie-, Arbeits- und Bürokratiekosten viel zu stark gefährdet,“ sagt Jandura und führt aus: „In dieser Situation wird nun zusätzlich das Bundeskartellamt zu massiven Eingriffen ermächtigt – ohne dass im Gesetzgebungsverfahren auch nur ein einziger Anwendungsfall für die neuen Vorschriften genannt wurde. Dieses Gesetz schafft rechtliche Unsicherheit für Unternehmen in Deutschland und wird den Abfluss von Kapital aus Deutschland weiter beschleunigen.“


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