Teil-Lockdown hat dramatische Folgen für viele Großhandelsbetriebe
„Wir plädieren daher eindringlich, diese Unternehmen nicht zu vergessen und sie in die beschlossene außerordentliche Wirtschaftshilfe miteinzubeziehen. Um die Folgen abzumildern, muss auch den mittelbar betroffenen Zulieferbetrieben dringend geholfen werden.“ Dies erklärt Anton F. Börner, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), im Hinblick auf die grundsätzliche Bereitschaft der Politik, Unterstützungsmaßnahmen auch für diejenigen Unternehmen zu ergreifen, die indirekt, aber in vergleichbarer Weise durch die Anordnungen der Politik betroffenen sind.
„Die fast immer familiengeführten mittelständischen Unternehmen haben sich zu einem bedeutenden Teil als Lieferanten von Nahrungs- und Genussmitteln sowie Getränken auf ihre Kunden in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen hochspezialisiert. So entfallen beispielsweise im Bereich des Großhandels für Foodservice und weiteren Bereichen des Zustellgroßhandels mit der Schließung der Hauptkundengruppe Gastronomie über 60 Prozent der Geschäfte. Ähnlich dramatisch ist die Situation für kleine Fachgroßhändler, die ausschließlich die Gastronomie mit beispielsweise Fleisch, Obst und Nonfood-Produkten beliefern. Solche Unternehmen sind somit von der Schließung ebenso betroffen wie die Gastronomen selbst. Sie sehen sich nun sehr kurzfristig und unverschuldet mit erneuten massiven Umsatzeinbrüchen in den kommenden Wochen konfrontiert und bangen um ihre betriebliche Existenz und die ihrer Familien und Beschäftigten. Diese Betriebe brauchen zum Überleben gleichermaßen staatliche Unterstützung. Zudem kann nur so gewährleistet werden, dass die jetzt geschlossenen Sektoren schnell wieder durchstarten können. Diejenigen Unternehmen im Großhandel, die von den jetzigen Schließungsmaßnahmen in Gastronomie und Freizeiteinrichtungen stark betroffenen sind, müssen daher unbedingt in die außerordentliche Wirtschaftshilfe miteinbezogen werden“, so Börner abschließend.
35, Berlin, 3. November 2020

Anton F. Börner

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