20.11.2024

Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung muss Priorität haben

„Unsere Unternehmen benötigen schnell Rechtssicherheit über den Anwendungsbeginn der EUDR. Die Diskussion über inhaltliche Änderungen darf den Vorschlag über die Verschiebung nicht gefährden, auch wenn wir die Änderungen sehr begrüßen würden. Wir appellieren daher an die Trilog-Parteien, den Fokus klar darauf zu richten. Die Verschiebung muss Priorität haben“, kommentiert BGA-Präsident Dr. Dirk Jandura die aktuellen Entwicklungen zur EU-Entwaldungsverordnung.

„Ein ungeregelter Start ohne ausreichende Vorbereitung hätte schwerwiegende Folgen: Chaos in der Umsetzung und eine Überforderung der Unternehmen. Besonders das Benchmarkingsystem, das Länder in Risikokategorien einteilt und den Umfang der Sorgfaltspflichten ausmacht, sowie das zentrale EU-IT-System sind weiterhin nicht einsatzbereit und müssen vor einem Anwendungsstart bereitstehen“, so Jandura abschließend.

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