19.12.2024

Späte Erleichterungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG)

Kaum ein Thema hat die Wirtschaft so beschäftigt wie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Auswirkungen. Als BGA haben wir den gesamten Prozess von der Entstehung des Gesetzes bis zur Implementierung konstruktiv kritisch begleitet. Stets und laufend haben wir auf für die Wirtschaft und den Außenhandel schädliche Folgen hingewiesen. Nun haben das BMAS und das BMWK spät - an sich zu spät - ein von uns und anderen Verbänden immer wieder gefordertes Maßnahmenpaket zu sogenannten untergesetzlichen Maßnahmen in Bezug auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LksG) verabschiedet bzw. in Umsetzung.

Ziel des Paketes ist es, mehr Klarheit zu schaffen und vor allem KMU (insbesondere die unmittelbar Betroffenen), so möglich zu entlasten und zu unterstützen. Den Text und die Inhalte des Sofortprogramms zum Download gibt es hier. Zusätzlich empfehlen wir die Webseite des BAFA (www.bafa.de) dazu im Blick zu halten, denn im Laufe des Januars 2025 wird es dort weitere Veröffentlichungen sowie Aktualisierungen geben. Wir werden aber auch parallel informieren.
 

Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de