09.10.2026

Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH

Das Kabinett hat gestern den von Bundesverkehrsminister Steffen Bilger vorgelegten Entwurf zur Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH beschlossen. Damit wird ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages umgesetzt. Künftig soll die Finanzierung der Autobahn GmbH auf drei Säulen stehen – Nutzerfinanzierung, Haushaltsmittel, und privates Kapital. 


Kern der Neuregelung ist eine begrenzte Kreditfähigkeit der Autobahn GmbH ab 2027. Voraussetzung dafür ist, dass die Gesellschaft künftig Einnahmen aus dem Infrastrukturanteil der Lkw-Maut erhält, die derzeit rund 4,5 Milliarden Euro jährlich beträgt. Ab 2028 wird die Autobahn GmbH über diesen Einnahmenanteil eigenständig verfügen können. Damit kann die Autobahn GmbH in den nächsten Jahren Kredite aufnehmen, um Investitionen überjährig zu verstetigen und zusätzliche Vorhaben früher umzusetzen. 


Der BGA begrüßt grundsätzlich die geplante Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH. Eine verlässliche, überjährige und flexiblere Finanzierung ist ein wichtiger Schritt, um den erheblichen Sanierungs- und Investitionsbedarf bei den Bundesfernstraßen zu bewältigen. Die Mehrjährige und verlässliche Finanzierung der Autobahn ist richtig – die Kreditfähigkeit darf aber nicht dazu führen, dass der Bund sich aus seiner Finanzierungsverantwortung zurückzieht.

 

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gerne an Lena Schlett (lena.schlett@bga.de).