BGA Lunch Talk zur neuen Debatte um den Digital Services Act
Der Digital Services Act (DSA) soll Hassrede und rechtswidrigem Verhalten in digitalen Räumen EU-weit Einhalt gebieten. Insbesondere die großen Plattformen von Meta, Amazon, TikTok und anderen wurden hier von der Kommission in Visier genommen. Gleichzeitig werden Hostern, die wissentlich oder unwissentlich illegale Inhalte auf ihren Servern speichern, strenge Handlungsnormen auferlegt, welche die Verbreitung dieser Inhalte deutlich erschweren sollen.
Der BGA unterstützt den Anspruch der Europäischen Union Rechtstaatlichkeit auch im Internet durchzusetzen. Problematisch ist allerdings, dass der DSA auch ein Beispiel für fehlende, legislative Präzision ist, wodurch insbesondere Unternehmen unter zusätzlichen Regulationsdruck geraten, die ursprünglich nicht Teil der gesetzgeberischen Intention waren. Entsprechende Klagen vor dem EuGH belegen dies eindrücklich.
Derzeit läuft eine neue Debatte um den DSA, die insbesondere Online-Shops, auch jene aus dem B2B-Umfeld, betrifft und die das Thema des letzten digitalen Lunch Talks des BGA AK Digitalisierung war. Konkret ging es um die Frage, ob die Nutzung von Kundenbewertungen für das eigene Marketing Online Shops zu „Hostern“ im Sinne des DSA qualifiziert, ein Knackpunkt, der durch die Kommission derzeit noch unbeantwortet ist. Sollte dies aber so ein, würde dies die operativen Rahmenbedingungen für B2B Shops absehbar verändern.
Gastreferentin war Rechtsanwältin Valentin Lemonnier, die in der Brüsseler Niederlassung der Kanzlei Kapellmann und Partner tätig ist und derzeit einen namhaften, deutschen Branchenverband im Kontext des DSA vor dem EuGH vertritt.


Michael Nitsche
Abteilungsleiter Digitalpolitik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 582
michael.nitsche@bga.de

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