Ein bisschen Licht aber noch viel Schatten
Das OZG-Folgegesetz – das sogenannte OZG 2.0 – hat der Bundestag mit der Mehrheit der Ampel am 23. Februar verabschiedet. Das Gesetz geht in die richtige Richtung, aber der große Sprung nach vorn ist es nicht.
Ein Rückblick: Das ursprüngliche Onlinezugangsgesetz (OZG) sollte 575 Verwaltungsbündel bis Ende 2022 digitalisieren und damit den so dringend nötigen Anstoß in Richtung Verwaltungsmodernisierung im Bund, den Ländern und den Kommunen geben. Das Ergebnis war ernüchternd. In der Umsetzung hängt es zwischen Bundes- und Landesministerien. Bis zum Stichtag stand nur ein kleiner Teil der Leistungen zur Verfügung. Und Bund und Länder wurden beim Monitoring der Fortschritte auch kreativ und meldeten sogenannte Fachverfahren auch dann als deutschlandweit einsatzbereit, wenn sie nur in einer einzigen Kommune potenziell einsatzfähig war. Das größte Problem aber: Das OZG adressierte nur Antragsstrecken und zum Teil die Auslieferung. Der Verwaltungskern wurde nicht angetastet und blieb damit analog. Das öffentliche Feedback war desaströs und Ergebnis einer viel zu spät sensibilisierten Öffentlichkeit.
Das OZG 2.0 soll nun vieles besser machen. Der wichtigste Punkt: Der Bund erhält ein paar mehr Kompetenzen und legt endlich verpflichtende Standards für den Datenaustausch fest, auf die sich Anbieter kommunaler IT einstellen müssen. Die Umsetzungsfrist ist mit 2 Jahren begrüßenswert kurz. Alle anderen Fristen des OZG 2.0 belaufen sich auf 4 Jahre. Ob sie sich einhalten lassen, wird sich zeigen. Auch dass der ursprünglich gestrichene Rechtsanspruch, zumindest für Bundesleistungen, nun doch kommt, begrüßt der BGA. Verbindlicher wäre ein Anspruch auf allen Ebenen gewesen, da der Großteil aller Verwaltungsakte in kommunaler Verantwortung liegt – auch jene, von denen Unternehmen abhängig oder betroffen sind. Das Entfallen des Schriftformerfordernisses ist allerdings erfreulich, aber ein längst überfälliger Schritt, den führende Digitalnationen in Europa - wie Estland – schon vor 10 Jahren gegangen sind.
Der große Wurf ist das OZG 2.0 aber nicht. Die Verantwortungsdiffusion zwischen Bund, Ländern und den Kommunen bleibt im Wesentlichen. Und Deutschland erfüllt noch immer nicht die technischen Voraussetzungen für eine moderne Verwaltung, denn die Registermodernisierung lahmt noch immer. Ohne sie werden Mehrfachdatenerhebungen durch Behörden - von denen insbesondere mittelständische Unternehmen massiv betroffen sind - und hinkende Kommunikation zwischen Ämtern weiter der Normalfall bleiben. Hier schimmern Fortschritte nur leicht am Horizont und der Bund hat angesichts der Haushaltslage die Mittel für Verwaltungsdigitalisierung massiv gekürzt.
Im Ergebnis ist OZG 2.0 ambitionsschwach und nur ein kleiner Fortschritt. Seine Wirkung ist zu schwach und wird erst in mittelbarer Zukunft zu spüren sein. Im Monitoring fehlt der Bundesregierung hier weiterhin der Mut, sich selbst dem Druck einer ehrlichen und frühen Evaluation auszusetzen. Ob der erwartete Push auch für Landes- und Kommunalverwaltungen messbar sein wird, bleibt abzuwarten.
Ansprechpartner:
Michael Nitsche
Abteilungsleiter Digitalpolitik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 582
michael.nitsche@bga.de
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