Omnibus-Verfahren
Am 1. April haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Dringlichkeit des Vorschlags zur Verschiebung der Anwendungszeiten für die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Unternehmen der Phase 2 und 3 sowie der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3D) für alle Unternehmen im Geltungsbereich anerkannt. Die Sozialdemokraten und Grünen haben sich gegen ein beschleunigtes Verfahren ausgesprochen. Der Vorschlag wurde dennoch zur Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments freigegeben.
Die nächsten Schritte werden sein: Am 3. April wird das Europäische Parlament im Plenum über den Vorschlag abstimmen, um die tatsächliche Verschiebung der Anwendungsdaten zu genehmigen. Sollte der Vorschlag, wie von der Kommission veröffentlicht und letzte Woche von den Mitgliedstaaten im COREPER genehmigt, angenommen werden, wird der Entwurf nur noch die formelle Genehmigung des Rates benötigen, um in Kraft zu treten. Dies bedeutet, dass kein Trilog erforderlich ist und der Prozess zeitnah abgeschlossen werden kann.
Wichtige Fristen:
Abgeordnete hatten bis 2. April, 13:00 Uhr, Zeit, Änderungsanträge zu dem Vorschlag einzureichen.
Die Abstimmung über die Parlamentsposition findet am 3. April statt.
Das dritte Omnibus Paket soll am 14. Mai 2025 vorgestellt werden
Das vierte Omnibus Paket zu Small and Mid-caps soll am 21. Mai 2025 vorgestellt werden.
Der BGA hat und wird sich auch erneut bei den deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments für eine Verschiebung der Anwendungsfrist und eine deutliche Reduktion der Berichtspflichten einsetzen. Wir werden Sie über den Ausgang der Abstimmung am 3. April auf dem Laufenden halten und informieren Sie umgehend, wenn es Änderungen oder wichtige Neuigkeiten gibt.


Lisa-Marie Brehmer
Büroleiterin + Abteilungsleiterin Europa
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 552
lisa-marie.brehmer@bga.de

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