BGA bedauert lückenhaften Schutz vor Abmahnmissbrauch im Datenschutz
Lediglich kleine und Kleinstunternehmen und vergleichbare Verbände werden damit wirksam vor missbräuchlichen Abmahnungen im Datenschutz geschützt. Viele mittelständische Unternehmen der Handels- und Dienstleistungsbranche leiden jedoch noch immer unter den Unsicherheiten der Datenschutz-Grundverordnung. Für sie besteht weiterhin das Risiko, wegen unerheblicher oder geringfügiger Datenschutzverstöße abgemahnt zu werden.“ Dies erklärte Dr. Holger Bingmann, Präsident des Bundesverbands Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), heute anlässlich der Verabschiedung des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs durch das Bundeskabinett.
„Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung gegen missbräuchliche Abmahnungen vorgehen will. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss jedoch uneingeschränkt gesetzlich klargestellt werden, dass Datenschutzverstöße nicht abmahnfähig sind“, so Bingmann abschließend.
18, Berlin, 15. Mai 2019
Dr. Holger Bingmann
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