22.04.2024

EU-Verordnung bedroht Vertragsfreiheit zwischen Unternehmen

„Wir brauchen flexible Zahlungsziele – die Late Payments Regulation mit einem verpflichtenden 60-tägigen Zahlungsziel zwischen Unternehmen wäre ein Albtraum aus Sicht des Mittelstands. Für den Groß- und Außenhandel sowie für die unternehmensnahen Dienstleistungen ist die Vertragsfreiheit von immenser Bedeutung. Insbesondere der Großhandel übernimmt meist eine Vorfinanzierungsfunktion für seine Kunden. Kleine Unternehmen haben oft keine Finanzierungsalternativen. Hier springt der Großhandel ein und bietet in etablierten Geschäftsbeziehungen die Vorfinanzierung durch ausreichende Zahlungsziele an“, sagt Dr. Dirk Jandura, Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) zur morgen geplanten Abstimmung im EU-Parlament.

"Die Verordnung wäre ein weiterer drastischer Einschnitt in die unternehmerische Freiheit. Das darf so nicht verabschiedet werden. Die Vereinbarung von Zahlungszielen in der Lieferkette ist ein entscheidendes Element von Geschäftsverhandlungen über Waren, die über einen längeren Zeitraum bis zum Verkauf vorfinanziert werden. Ein verpflichtendes 60-tägiges Zahlungsziel und konkrete Ausnahmen auf 120 Tage sind hier der falsche Ansatz", so Jandura. Und weiter: „Ein gesetzlich verordnetes Zahlungsziel ist kein geeignetes Mittel zur Bekämpfung von verspäteten Zahlungen. Vertraglich vereinbarte längere Zahlungsziele sind keine verspäteten Zahlungen. Dieser Verordnungsvorschlag führt nicht zu pünktlichen Zahlungen, sondern begünstigt Insolvenzen! Aufgrund der kurzen Frist können Unternehmer in Zahlungsengpässe geraten, bis sie das Geld aus dem Verkauf von ihren Kunden erhalten."

„In der aktuellen Situation ist der Mittelstand auf alternative Finanzierungsmöglichkeiten angewiesen. Längere Zahlungsziele bilden die Grundlage von vielen mittelständischen Geschäftsmodellen. Die Unternehmenslandschaft ist sehr unterschiedlich, viele Branchen sind generell von langen Zahlungszielen abhängig, insbesondere saisonale Güter oder Güter mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Erfüllungsaufwand wie Arzneimittel. Das Zahlungsziel würde nur in der Europäischen Union gelten und einen weiteren Standortnachteil darstellen. Insbesondere im Außenhandel werden sich Kunden nach Alternativen im EU-Ausland umschauen und zwar nach Vertragsfreiheit und flexiblen Zahlungszielen“, erklärt Jandura abschließend.
 

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