BGA lehnt SPD-Vorschlag zur Erbschaftsteuer ab
Aus der SPD haben Abgeordnete des Deutschen Bundestages einen Vorschlag zu Reform der Erbschaftsteuer vorgelegt, mit dem die bestehenden Regelungen und damit insbesondere die aktuellen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen komplett abgeschafft werden sollen. Der BGA hält dies für voreilig und sachlich unpassend und plädiert dafür, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum anhängigen Verfahren zur steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen abzuwarten.
Die vier Bundestagsabgeordneten Tim Klüssendorf, Dr. Wiebke Esdar, Frauke Heiligenstadt und Parsa Marvi der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) haben ein Konzept für eine Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt. Ziel ist es nach dem Konzept der SPD-Abgeordneten „FairErben – für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer“ die aktuelle Reformfrage aktiv aufzugreifen und einen eigenen, verantwortungsvollen Vorschlag in die Debatte einzubringen.
Nach den Ausführungen sei die derzeitige Ausgestaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ungerecht und komplex und müsse vereinfacht werden. Dazu wird vorgeschlagen, einen Unternehmensfreibetrag in Höhe von 5 Millionen Euro einzuführen. Vermögenswerte vererbter oder verschenkter Unternehmen, die über diesen Betrag hinausgehen, sollen ab diesem Betrag einer progressiven Besteuerung unterliegen. Für Unternehmen, die den Erhalt der Arbeitsplätze sicherstellen, soll eine großzügigere Stundungsregelung eingeführt werden, durch die die Steuerzahlung auf bis zu 20 Jahre gestreckt werden kann.
Nach Einschätzung des BGA ist dieser Vorschlag zur Sicherung von Arbeitsplätzen nicht zielführend und würde gerade für viele mittelständische Familienunternehmen zu einer deutlich höheren Belastung führen und damit Arbeitsplätze eher gefährden. Angesichts der aktuellen Wirtschaftsschwäche und dem erheblichen Wettbewerbsdruck wären zusätzliche steuerliche Belastungen der Unternehmenssubstanz ein weiterer Standortnachteil und somit kontraproduktiv.
Die Erbschaftsteuer zu vereinfachen und gerechter zu machen, kann aus Sicht des BGA auch innerhalb des bestehenden Regelungen umgesetzt werden, ohne den Mittelstand in Deutschland und seine vielen Eigentümerfamilien zusätzlich zu belasten. Die vorgeschlagene Ausweitung von Stundungsmöglichkeiten verkennt, dass die Steuerlast trotz Stundung vollständig erwirtschaftet werden muss und sich dadurch die Finanzierung von Unternehmen verteuert bzw. zu Lasten von Investitionen in die Unternehmenszukunft geht. Den Unternehmen würde Liquidität entzogen und der Unternehmensübergang erschwert.


Michael Alber
Geschäftsführer
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michael.alber@bga.de

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