Neue Pflichten mit der Entgelttransparenzrichtllinie (ETRL)
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) kommen auf Unternehmen in Deutschland in absehbarer Zeit neue Pflichten zu. Ziel der Richtlinie ist es, den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ zwischen Frauen und Männern wirksam durchzusetzen. Obwohl die Umsetzung bis zum 7. Juni 2026 erfolgen muss, liegt bislang noch kein Referentenentwurf vor, sodass zahlreiche praktische Fragen offenbleiben. Klar ist jedoch bereits: Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber betroffen, wobei bestimmte Vorgaben insbesondere für Unternehmen ab 100 Beschäftigten gelten. Parallel dazu wird auf europäischer Ebene weiterhin über mögliche Fristverlängerungen und Vereinfachungen beraten. Sobald konkrete Umsetzungsvorschläge vorliegen, wird der BGA seine Mitglieder umgehend informieren.
Das Paper finden Sei hier.


Judith Röder
Geschäftsführerin
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 581
judith.roeder@bga.de

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