Industrial Accelerator Act (IAA) fördert Protektionismus
Der Industrial Accelerator Act (IAA) soll Europas Industrie stärken und Genehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. Ziel der EU-Kommission ist es, strategische Industrien wie Stahl, Chemie, Batterien und E-Mobilität zu fördern und den Industrieanteil in der EU bis 2035 auf 20 % zu steigern. Während der Ansatz, Verfahren zu beschleunigen und Investitionen zu erleichtern, grundsätzlich zu begrüßen ist, wirft die konkrete Ausgestaltung des Vorschlags erhebliche Fragen auf. Statt echter Beschleunigung drohen neue Berichtspflichten und zusätzliche Bürokratie für Unternehmen.
Die ausführliche Position des BGA finden Sie hier.
Industrial Accelerator Act (IAA): Handelspolitische Kohärenz sichern – Offenheit bewahren – Wettbewerbsfähigkeit stärken
1. Worum geht es beim Industrial Accelerator Act (IAA)
Der Verordnungsentwurf der EU-Kommission will die EU-Industriequote bis 2035 auf 20 %
steigern. Im Fokus stehen dafür strategische Sektoren wie Stahl, Chemie, Batterien und E-
Mobilität. Zentrale Hebel sind die radikale Beschleunigung von Genehmigungen durch ein
digitales Einheitsverfahren (Unified Digital Permit) sowie die Ausweisung spezieller
Beschleunigungsgebiete mit privilegierter Infrastruktur. Flankiert wird dies durch „Made in EU“-
Quoten (40–70 %) in der öffentlichen Beschaffung, strengere CO₂-Vorgaben für Grundstoffe und
eine verschärfte Kontrolle ausländischer Investitionen ab 100 Mio. Euro.
Der IAA ist damit kein reines industriepolitisches Beschleunigungsgesetz, sondern zum Teil auch
ein handelspolitisches Steuerungsinstrument. Der IAA steht symbolisch für den Übergang von
einem rein freihandelsorientierten Binnenmarkt zu einer geostrategischen Industriepolitik.
2. Wer ist betroffen?
Betroffen sind nicht nur einzelne energieintensive Branchen oder Hersteller strategischer
Technologien. Der IAA wirkt entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
3. Risiken des Industry Accelerator Acts
Wir unterstützen Investitionsbeschleunigung, Planungsvereinfachung und das Ziel des Ausbaus
der europäischen Innovationsfähigkeit ausdrücklich. Gleichzeitig sehen wir aber im IAA – in seiner
derzeitigen Ausrichtung – erhebliche Risiken.
3.1. Mehr Bürokratie, höhere Kosten, geringere Planungssicherheit
Die vorgesehenen Local-Content-Vorgaben, CO₂-Intensitätskriterien und erweiterten
Nachweispflichten führen zu deutlich höheren Beschaffungs- und Verwaltungskosten für
Unternehmen. Komplexe Ursprungs- und Inhaltsdefinitionen sowie parallele regulatorische
Regime erhöhen den administrativen Aufwand erheblich und schaffen zusätzliche
Rechtsunsicherheiten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verfügen häufig nicht
über spezialisierte Rechts- und Compliance-Abteilungen, um diese Anforderungen effizient zu
bewältigen. Die wachsende Komplexität kann daher insbesondere KMU überfordern und sie
im Wettbewerb benachteiligen. Große Unternehmen mit entsprechenden Ressourcen
hingegen sind besser in der Lage, die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Dies
begünstigt eine zunehmende Marktkonzentration und schwächt die Vielfalt und
Innovationsdynamik im Markt.
3.2. Schwächung der Handelsunternehmen in der Lieferkette
Handelsunternehmen übernehmen eine zentrale Funktion in industriellen
Wertschöpfungsketten, indem sie den Zugang zu wettbewerbsfähigen Vorprodukten,
Rohstoffen und Komponenten sicherstellen. Durch die Diversifizierung internationaler
Bezugsquellen stabilisieren sie Preise, erhöhen die Versorgungssicherheit und ermöglichen
der Industrie eine effiziente Weiterverarbeitung. Starre Local-Content-Vorgaben können diese
Funktion erheblich beeinträchtigen. Wenn Drittlandsprodukte aufgrund formaler
Anforderungen oder komplexer Zertifizierungen faktisch vom Markt ausgeschlossen werden,
entsteht ein De-facto-Importverbot. Damit werden etablierte und funktionierende
Beschaffungsstrukturen geschwächt, was die Resilienz der Lieferketten insgesamt reduziert.
3.3. Steigende Vorleistungspreise und Verlust internationaler Wettbewerbsfähigkeit
Wird der Zugang zu kosteneffizienten Drittlandswaren eingeschränkt, steigen die Preise für
industrielle Vorleistungen zwangsläufig. Diese höheren Inputkosten schlagen sich unmittelbar
in den Endpreisen nieder und beeinträchtigen die Preiswettbewerbsfähigkeit deutscher
Exportprodukte auf globalen Märkten. Für eine stark exportorientierte Volkswirtschaft wie
Deutschland sind wettbewerbsfähige Vorleistungen ein entscheidender Standortfaktor.
Verteuern sich Rohstoffe, Komponenten oder Zwischenprodukte strukturell, verlieren
Unternehmen nicht nur an Preisspielraum, sondern auch an Innovationskraft, da finanzielle
Mittel für Investitionen gebunden werden. Langfristig droht ein Verlust von Marktanteilen
gegenüber Wettbewerbern aus Regionen mit offeneren Beschaffungsmärkten.
3.3. Steigende Vorleistungspreise und Verlust internationaler Wettbewerbsfähigkeit
Wird der Zugang zu kosteneffizienten Drittlandswaren eingeschränkt, steigen die Preise für
industrielle Vorleistungen zwangsläufig. Diese höheren Inputkosten schlagen sich unmittelbar
in den Endpreisen nieder und beeinträchtigen die Preiswettbewerbsfähigkeit deutscher
Exportprodukte auf globalen Märkten. Für eine stark exportorientierte Volkswirtschaft wie
Deutschland sind wettbewerbsfähige Vorleistungen ein entscheidender Standortfaktor.
Verteuern sich Rohstoffe, Komponenten oder Zwischenprodukte strukturell, verlieren
Unternehmen nicht nur an Preisspielraum, sondern auch an Innovationskraft, da finanzielle
Mittel für Investitionen gebunden werden. Langfristig droht ein Verlust von Marktanteilen
gegenüber Wettbewerbern aus Regionen mit offeneren Beschaffungsmärkten.
3.4. Einschränkung globaler Lieferkettenflexibilität
Um die Anforderungen an EU-Content-Zertifikate oder vergleichbare Nachweise zu erfüllen,
könnten Exporteure gezwungen sein, ihre bestehenden Logistik- und Beschaffungsstrukturen
grundlegend umzustrukturieren. Globale Sourcing-Strategien, die bislang auf Effizienz,
Qualität und Risikodiversifikation ausgerichtet sind, würden stärker durch regulatorische
Kriterien bestimmt. Dies reduziert die unternehmerische Flexibilität und erschwert eine
schnelle Reaktion auf Marktveränderungen oder geopolitische Entwicklungen. Die zusätzliche
Dokumentation und Zertifizierung erhöht nicht nur die Kosten, sondern verlangsamt auch
Prozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette.
3.5. „Buy European“ ersetzt keine Wettbewerbsfähigkeit
Eine politisch forcierte Bevorzugung europäischer Produkte im Sinne eines „Buy European“-
Ansatzes kann kurzfristig Schutzräume schaffen, erhöht jedoch nicht automatisch die
strukturelle Wettbewerbsfähigkeit der Industrie. Wettbewerbsfähigkeit entsteht durch
Produktivität, Innovationsfähigkeit, effiziente Rahmenbedingungen und internationale
Integration – nicht durch Abschottung. Besteht der Marktzugang primär aufgrund
regulatorischer Vorgaben statt aufgrund wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, werden
notwendige Anpassungsprozesse verzögert. Dies kann zu einer Fehlallokation von Ressourcen
führen und Reformdruck mindern, anstatt nachhaltige Stärke aufzubauen.
3.6. Belastung von Steuerzahlern und öffentlichen Haushalten sowie Risiko
internationaler Vergeltungsmaßnahmen
Höhere Inputpreise wirken sich letztlich auf Endpreise aus und belasten sowohl Verbraucher
als auch öffentliche Haushalte. In wirtschaftlich angespannten Zeiten schwächen steigende
Preise die Kaufkraft und reduzieren Investitionsspielräume von Unternehmen und Staat
gleichermaßen. Zugleich birgt die forcierte Bevorzugung europäischer Produkte erhebliche
handelspolitische Risiken. Wichtige Handelspartner könnten mit Gegenzöllen oder
Marktzugangsbeschränkungen reagieren, was eine Kettenreaktion protektionistischer
Maßnahmen auslösen würde. Deutsche und europäische Exporteure liefen Gefahr, in
zentralen Absatzmärkten wie den USA oder China Wettbewerbsnachteile oder
Zugangsbeschränkungen zu erfahren. Ein Instrument zur Stärkung der europäischen Industrie
könnte damit paradoxerweise ihre internationale Exportbasis schwächen.
4. Unsere Forderungen
4.1. Resilienz durch Diversifizierung, nicht durch Abschottung
Offene Märkte und diversifizierte Lieferketten sind ein zentrales Element wirtschaftlicher
Resilienz. Importstrukturen sind kein Schwächefaktor, sondern Voraussetzung für industrielle
Leistungsfähigkeit und Preisstabilität.
4.2. Local Content nur als eng begrenzte Ausnahme
Local-Content-Vorgaben dürfen – wenn überhaupt – nur klar definiert, zeitlich befristet und
auf tatsächlich sicherheitskritische Bereiche beschränkt werden. Pauschale Marktpräferenzen
für breite Produktgruppen lehnen wir ab.
4.3. Bürokratiebelastung minimieren
Neue Nachweis- und Berichtspflichten dürfen insbesondere KMU im Außenhandel nicht
überfordern. Ein „Think-Trade-First“-Ansatz sollte integraler Bestandteil der Ausgestaltung
sein.
4.4. Innovation nicht durch Abschottung, sondern durch Verbesserung der Finanzierung
Die Europäische Union verfügt über hohe private Ersparnisse und eine starke
Forschungsbasis, nutzt ihr Innovationspotenzial jedoch nicht ausreichend, weil Kapitalmärkte
fragmentiert sind und Risikokapital im internationalen Vergleich schwächer ausgeprägt ist als
etwa in den Vereinigten Staaten. Ein Großteil des europäischen Vermögens liegt in
Bankeinlagen, Versicherungen oder Immobilien statt in produktiven
Unternehmensbeteiligungen. Um das Kapital der Sparer stärker in neue Technologien und
Start-ups zu lenken, braucht es vor allem integriertere Kapitalmärkte und bessere Anreize für
langfristige Investitionen.
Entscheidend ist die Vertiefung der Kapitalmarktunion. Harmonisierte Insolvenz- und
Steuerregeln sowie eine stärkere Rolle der Europäischen Wertpapier- und
Marktaufsichtsbehörde würden grenzüberschreitende Investitionen erleichtern. Ergänzend
könnten steuerliche Vorteile für langfristige Startup-Beteiligungen und staatliche Co-
Investments – etwa über den Europäischen Investitionsfond – privates Kapital mobilisieren.
4.5. Verbindliche Ex-post-Prüfung
Sollten Maßnahmen umgesetzt werden, fordern wir zudem eine umfassende, verpflichtende
Wirksamkeitsanalyse jährlich nach Einführung. Es muss überprüft werden:
– ob die angestrebten Ziele erreicht werden,
– welche Nebenwirkungen auftreten,
– ob Anpassungen oder ein Auslaufen geboten sind.
Industriepolitische Ausnahmeregelungen dürfen keinen dauerhaften Zustand begründen,
sondern müssen überprüfbar und reversibel bleiben.
5. Schlussbemerkung
Der deutsche Wohlstand beruht in hohem Maße auf internationaler Arbeitsteilung sowie
funktionierendem Außenhandel. Importe sichern Wettbewerbsfähigkeit, Exporte sichern
Wachstum und Beschäftigung.
Der Industrial Accelerator Act darf diese Grundlage nicht schwächen.
Industrie- und Handelspolitik müssen kohärent gedacht werden. Eine starke europäische
Industrie entsteht nicht durch Abschottung, sondern durch wettbewerbsfähige
Rahmenbedingungen, offene Märkte und verlässliche internationale Partnerschaften.


Alexander Hoeckle
Abteilungsleiter Außenwirtschaft + Zoll
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 565
alexander.hoeckle@bga.de

Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Außenhandelspolitik + Importförderung + Entwicklungszusammenarbeit + Projekte
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 594
marcus.schwenke@bga.de

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