Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll steigen
Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung, PBAV 2025) beschlossen.
Zum 1. Januar 2025 soll demnach der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf dann 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen steigen, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung zu sichern (§ 55 Abs. 1a SGB XI).
Eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte führt zu Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro jährlich. Die Mehrbelastung der privaten Arbeitgeber aufgrund der Anhebung des Beitragssatzes beträgt im Jahr 2025 etwa 1 Milliarde Euro.
Der Bundestag hat den Entwurf der Verordnung in seiner Sitzung am 5. Dezember 2024 zur Kenntnis genommen und keinen Widerspruch erhoben. Nun steht noch die Zustimmung des Bundesrates aus, die in der Bundesratssitzung am 20. Dezember 2024 erwartet wird.


Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
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