Mehr Planungssicherheit für die Infrastruktur
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Finanzierung der Autobahn GmbH des Bundes neu aufgestellt werden. Damit wird das im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode vereinbarte Drei-Säulen-Modell aus Haushaltsmitteln, Nutzerfinanzierung und Fremdkapital umgesetzt. Ziel ist eine überjährige, flexiblere und verlässlichere Finanzierung der Bundesfernstraßen und damit eine bessere Grundlage für notwendige Investitionen und Sanierungen.
Konkret soll der Autobahn GmbH ab 2028 der Infrastrukturkostenanteil der Lkw-Maut unmittelbar zufließen, soweit dieser auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung entfällt. Darüber hinaus soll die Gesellschaft künftig in begrenztem Umfang Kredite aufnehmen können. Ihre Investitionen sollen auf Grundlage eines fünfjährigen Finanz- und Maßnahmenplans koordiniert werden. Für die Umsetzung sind Änderungen des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes und des Bundesfernstraßenmautgesetzes erforderlich.
BGA begrüßt Neuordnung
Der BGA begrüßt die geplante Neuordnung der Finanzierung der Autobahn GmbH. Eine verlässliche, überjährige und flexiblere Finanzierung ist ein wichtiger Schritt, um den erheblichen Sanierungs- und Investitionsbedarf bei den Bundesfernstraßen zu bewältigen. Entscheidend ist jedoch, dass die neue Finanzierungsarchitektur nicht bei einer veränderten Mittelzuordnung stehen bleibt. Sie muss tatsächlich zu mehr Planungssicherheit, einer schnelleren Umsetzung von Projekten und zusätzlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur führen. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut müssen dabei konsequent einer leistungsfähigen und zukunftsfesten Infrastruktur zugutekommen.
Gleichzeitig braucht es Transparenz über den Einsatz von Fremdkapital. Es sollte nachvollziehbar sein, in welchem Umfang Kredite aufgenommen werden, für welche konkreten Investitionsvorhaben sie eingesetzt werden und wie sich Kreditvolumen, Laufzeiten und Rückzahlungen langfristig entwickeln. Die Kreditaufnahme sollte gezielt dazu beitragen, notwendige Infrastrukturinvestitionen zu beschleunigen, und darf nicht zu einer dauerhaft wachsenden Finanzierungsbelastung führen. Gerade mit Blick auf die langfristige Bindung des Mautaufkommens ist deshalb eine regelmäßige und transparente Berichterstattung über die Entwicklung der Kreditfinanzierung und die dadurch künftig gebundenen Mittel erforderlich.


Lena Schlett
Abteilungsleiterin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de

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