2.000 Euro bleiben steuerfrei
Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Aktivrente beschlossen. Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse nach Erreichen der Regelaltersgrenze soll ab 2026 ein monatlicher Betrag von 2.000 Euro steuerfrei bleiben.
BGA-Position: Auch wenn die Aktivrente grundsätzlich positive Anreize für längeres Arbeiten setzt, wäre es aus Sicht des BGA klarer, einfacher und kosteneffizienter, das Regelrenteneintrittsalter schrittweise anzuheben und an die steigende Lebenserwartung zu koppeln.
Derzeit bestehen widersprüchliche Anreizsysteme: Während die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte eine Frühverrentung begünstigt, soll die teure Aktivrente längeres Arbeiten fördern.
Der BGA hatte hierzu mit anderen Verbänden eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf abgegeben. Das Gesetz soll am 5. Dezember im Bundestag beschlossen werden und am 19. Dezember den Bundesrat passieren.


Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
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denis.henkel@bga.de

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