30.03.2023

BGA-Positionspapier zu Klimazielen im Verkehrsbereich

Deutschland muss seine Treibhausgasemissionen deutlich senken, um die Klimaschutzziele einzuhalten. Im Verkehrssektor müssen die CO2-Emissionen bis 2030 um fast 50% gegenüber 2018 gesenkt werden, im Gebäudebereich sieht es ähnlich aus. Dabei wird die von Deutschland angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf Null bis 2045 den Druck zur schnellen Realisierung von CO2-Einsparungen weiter erhöhen, zumal die Bundesregierung plant, die Klimaziele noch schneller zu erreichen, als die EU plant.
Der Transportsektor ist einer der Hauptverursacher der Treibhausgasemissionen. Diese müssen zwingend reduziert werden.

Eine Möglichkeit, schnell und unkompliziert mehr Klimaschutz umzusetzen, ist die Anhebung des zulässigen Lkw-Gesamtgewichts auf 44 Tonnen sowie der Einsatz des Lang-LKW. Mit der Anhebung des zulässigen Gesamtgewichtes auf 44 Tonnen könnte jeder siebte Transport eingespart und damit die CO2-Emissionen um ein bis zwei Tonnen gesenkt werden. Beim Lang-LKW können zwei längere Einheiten bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzen.

Die Angleichung des zulässigen Gesamtgewichts von Lkw auf 44 Tonnen ist ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz: Der CO2-Ausstoß Deutschlands könnte schnell und für die öffentliche Hand kostenneutral um rund 1 bis 2 Mio. Tonnen jährlich reduziert werden. Hiermit würde das deutsche Straßennetz entlastet: Durch die Verringerung der Zahl der Fahrten wird die Staubelastung auf den Straßen spürbar reduziert. Zusätzlich würden sich die Engpässe im Logistiksektor reduzieren: Durch die niedrigere Zahl an Transporten wird der bereits heute spürbare, demografisch bedingte Mangel an Lkw-Fahrern abgemildert. In zahlreichen europäischen Ländern liegt das zulässige Lkw-Gesamtgewicht teilweise deutlich über den hierzulande erlaubten 40 Tonnen. Somit verringert sich die Wettbewerbsverzerrungen

Die Nutzung der Lang-LKW mit zwei längeren Einheiten können dabei bis zu drei konventionelle Lkw-Einheiten ersetzen. Bei identischem Transportvolumen wird der Energie- und Personaleinsatz gesenkt und der CO2-Ausstoß um bis zu 25 Prozent reduziert. Lang-Lkw haben wie konventionelle Beförderungseinheiten ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 40 Tonnen und dürfen nur auf einem gesetzlich genau definierten Streckennetz (Positivnetz) fahren.
Seit Mitte des Jahres 2021 liegt der Entwurf für eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, mit der weitere Logistikzentren an das Positivnetz – teilweise über Strecken von nur wenigen Kilometern – angebunden werden könnten, auf Eis. Ressortdifferenzen mit dem Bundesumweltministerium blockieren seitdem den Fortgang des Verfahrens.

Der BGA setzt sich dafür ein, dass diese Maßnahmen umgesetzt werden und so schnell Möglichkeiten geschaffen werden könne, damit auch der Verkehr klimafreundlicher werden kann.

Das Positionspapier finden Sie hier.
 

Ansprechpartner:

Lena Schlett
Referentin Verkehr + Logistik
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 513
lena.schlett@bga.de