Bundeskabinett verabschiedet umstrittenes neues Rentenpaket
Der Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung (Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz) soll das bereits im Herbst letzten Jahres bekannt gewordene Grundkonzept zur damals sog. Aktienrücklage - heute Generationenkapital - und die dauerhafte Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 Prozent umsetzen. Beide Vorhaben waren bereits im Koalitionsvertrag vereinbart.
Wesentliche Regelungen des Gesetzentwurfs:
- Fortschreibung des Mindestrentenniveaus auf 48 Prozent bis 2039.
- Gründung des sogenannten Generationenkapitals in Form einer Stiftung. Aus den Erträgen des Generationenkapitals sollen langfristig Zuführungen an die gesetzliche Rentenversicherung generiert werden. Ab dem Jahr 2024 sollen dem Generationenkapital 12 Milliarden Euro in Form von Darlehen zugeführt, dieser Betrag wird in den Folgejahren jährlich um 3 Prozent erhöht. Außerdem sollen weitere Vermögenswerte des Bundes als Eigenkapital in die Stiftung eingebracht werden. Bis zum Jahr 2036 soll das Generationenkapital ein Volumen von 200 Mrd. Euro erreicht haben. Erträge aus diesem Kapitalstock sollen ab Mitte der 2030er Jahre in die Rentenversicherung fließen und deren Finanzen sowie die Beiträge stabilisieren. Kalkuliert wird mit Erträgen von 10 Mrd. Euro jährlich.
- Die Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auf 0,3 Monatsausgaben angehoben.
- Die Beitragssatzuntergrenze wird verlängert. Der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung ist über das Jahr 2025 hinaus bis zum Jahr 2036 auf mindestens 18,6 Prozent festzusetzen.
Das Rentenpaket II wäre das teuerste Sozialgesetz dieses Jahrhunderts. Der Gesetzentwurf verhindert die gewollte und gesetzlich bislang vorgesehene Dämpfung des Rentenniveaus durch die Verschiebung des Rentnerquotienten (Nachhaltigkeitsfaktor). Bereits 2035 lägen die zusätzlichen Rentenausgaben um rund 30 Mrd. Euro höher als nach geltendem Recht zulässig. Der Beitragssatz würde im gleichen Zeitraum von derzeit 18,6 Prozent auf dann 22,3 Prozent ansteigen. In den nächsten 20 Jahren lägen die Mehrausgaben bei einer halben Billion Euro. Es wäre zukunftsvergessen, jetzt trotz des bevorstehenden gewaltigen Alterungsschubs und der ohnehin hohen und weiterwachsenden Sozialbeitragsbelastung für eine solche Mehrbelastung zu sorgen. Die Beitragssätze würden dadurch künftig noch schneller und noch stärker steigen. Selbst im besten Fall kann das Generationenkapital den Beitragssatz nur marginal entlasten.
Der BGA fordert, die gesetzliche Rentenversicherung zukunftsfähig aufzustellen. Eine Aktienrente ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Doch das wird nicht reichen. Statt an Frühverrentungsanreizen festzuhalten, muss die Politik erkennen, dass wir um eine längere Arbeitszeit nicht herumkommen werden.
Folgender Zeitplan ist aktuell vorgesehen:
- Die erste Lesung im Bundestag findet voraussichtlich im Juni statt.
- Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
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Ansprechpartner:
Denis Henkel
Arbeits- und Sozialrecht + Berufsbildung
Am Weidendamm 1 a, 10117 Berlin
030 59 00 99 547
denis.henkel@bga.de
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